BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2668
19. Wahlperiode 27.03.09
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk und Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE) vom 27.03.09
Betr.: Situation in der Abschiebungshaft in Hamburg
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Personen befanden sich 2007, 2006 und 2005 in Hamburg in Abschiebungshaft (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Staatsange-hörigkeit, Haftdauer)?
2. Wie viele dieser Personen waren länger als einen Monat, drei Monate, sechs Monate in Haft?
3. Wie viele dieser Personen wurden in den letzten drei Jahren in Haft genommen;
a) im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der „illegalen“ Einreise?
b) weil sie nach Stellung ihres Asylantrages in einen anderen für das Asylverfahren zuständigen EU-Staat überstellt werden sollten (sogenannte „Dublin-II-Fälle“)?
c) nachdem sie nach Ablehnung ihres Asylantrages vollziehbar ausreisepflichtig wurden (abgelehnte Asylbewerber)?
d) nachdem sie wegen Erlass einer Ausweisungsverfügung vollziehbar ausreisepflichtig wurden?
e) nachdem sie sich längere Zeit in Deutschland illegal aufgehalten hatten beziehungsweise schon untergetaucht waren? Wie viele dieser Personen sind Personen, die bereits unter c) genannt sind?
f) in Anschluss an eine verbüßte Strafhaft? Wie viele dieser Personen sind Personen, die bereits unter d) genannt sind?
4. Wie haben sich die entsprechenden Anteile dieser Gruppen in Abschiebungshaft seit dem Jahr 1990 entwickelt? Gibt es hierzu genauere Zahlen? Welche Entwicklungen beobachtet hier der Senat?
5. Welche Staatsangehörigkeiten (inklusive ethnische Gruppen) waren in den Neunzigerjahren und welche sind seit dem Jahr 2000 in der Abschiebungshaft relativ stark repräsentiert?
6. Hat sich die durchschnittliche Dauer der Abschiebungshaft seit den Neunzigerjahren bis heute verändert, wenn ja, wie? Hat die Zahl der Personen, die sich länger als drei beziehungsweise sechs Monate in Abschiebungshaft befunden haben, zugenommen beziehungsweise abgenommen? Welche Zahlen liegen hierzu dem Senat vor?
7. Bei wie vielen Abschiebungen ging nach Erkenntnissen des Senats in den Jahren 1990 bis 2007 eine angeordnete Abschiebungshaft voraus, und wie viele Abschiebungen erfolgten umgekehrt ohne vorherige Abschiebungshaft (bitte nach Jahren auflisten)? In wie vielen Fällen mussten Abschiebungshäftlinge freigelassen werden, ohne dass eine Abschiebung durchgeführt werden konnte. In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Freilassung in Folge einer Gerichtsentscheidung?
8. Wie viele – nach ihren Angaben – unter 18-Jährige befanden sich in den Jahren 2005, 2006 und 2007 in Abschiebungshaft? In wie vielen Fällen ging auch der Senat nach der Altersfiktivsetzung davon aus, dass die Personen unter 18 Jahre alt sind?
9. In welchen Haftanstalten in Hamburg wurden 2005, 2006 und 2007 Abschiebungshäftlinge untergebracht (bitte zahlenmäßig aufschlüsseln)?