Die Fraktion DIE LINKE wird in der heutigen Sitzung des Justizausschusses eine Ergänzung zum Petitum der SPD mit dem Titel „Sicherungsverwahrung – handelt auch Hamburg?“ (siehe unten) einbringen. Darin pocht DIE LINKE auf die Einhaltung der Menschenrechte und fordert, dass der Senat ein Gesamtkonzept für Nachsorge- und Übergangseinrichtungen für ehemalige Sicherungsverwahrte und für ihre Reintegration in die Gesellschaft entwickelt.
Christiane Schneider, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, formuliert in dem Petitutm: „Die Fraktionen nehmen die Ängste benachbarter AnwohnerInnen ernst. … Inakzeptabel ist es jedoch, die universalen und unveräußerlichen Menschenrechte der Betroffenen zu missachten. Zur Chance auf Resozialisierung gibt es in einem Rechtsstaat keine Alternative. Die Betroffenen, die jetzt in Jenfeld leben, haben ihre Freiheitsstrafe verbüßt und darüber hinaus lange Jahre in Sicherungsver-wahrung verbracht. Sie unterliegen einem engmaschigen Netz der Führungsaufsicht. Die Menschenwürde gebietet es, dass jeder Straftäter eine realistische Perspektive haben muss, seinen Platz in der Gesellschaft wieder zu finden.“
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/
20. Wahlperiode
3.01.12
Petitum
zur Drucksache 20/623
der Abgeordneten der LINKEN im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung
Betr.: Sicherungsverwahrung – handelt auch Hamburg?
Das Petitum der SPD-Abgeordneten soll um folgende Punkte ergänzt werden;
I. Die Bürgerschaft beschließt:
1. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Proteste im Stadtteil Jenfeld gegen den Zuzug von zwei ehemaligen Sicherungsverwahrten appelliert die Bürgerschaft, Haftentlassenen die Chance zur Resozialisierung zu geben und sie in die Gesellschaft aufzunehmen. Staatliches Handeln und ziviles Engagement sind erforderlich und bedürfen einer angemessenen Kommunikation.
2. Die Fraktionen nehmen die Ängste benachbarter AnwohnerInnen ernst. Es ist auch originäre Aufgabe des Staates, alles rechtsstaatlich Verantwortbare zu tun, die Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen. Inakzeptabel ist es jedoch, die universalen und unveräußerlichen Menschenrechte der Betroffenen zu missachten. Zur Chance auf Resozialisierung gibt es in einem Rechtsstaat keine Alternative. Die Betroffenen, die jetzt in Jenfeld leben, haben ihre Freiheitsstrafe verbüßt und darüber hinaus lange Jahre in Sicherungsver-wahrung verbracht. Sie unterliegen einem engmaschigen Netz der Führungs-aufsicht. Die Menschenwürde gebietet es, dass jeder Straftäter eine realistische Perspektive haben muss, seinen Platz in der Gesellschaft wieder zu finden.
II. Der Senat wird ersucht,
1. im Laufe der kommenden sechs Monate ein Gesamtkonzept für Nachsorge- und Übergangseinrichtungen für ehemalige Sicherungsverwahrte und für ihre Reintegration in die Gesellschaft zu entwickeln;
2. in Überprüfung der bisherigen Behandlungs- und Resozialisierungsmaßnahmen ein Konzept für Angebote zu entwickeln, die nicht erst während des Vollzugs der Sicherungsverwahrung, sondern schon frühzeitig in Haft gemacht werden mit dem Ziel, den Vollzug von Sicherungsverwahrung zu verhindern;
3. die Arbeiten der norddeutschen Länder … (wie 1.) etc.