19. Januar 2009

Studie zum Preisvergleich der angebotenen Waren in den Hamburger Haftanstalten

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
19/2022
19. Wahlperiode 19.01.09

Antrag der Abgeordneten Christiane Schneider, Dora Heyenn, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Joachim Bischoff, Elisabeth Baum, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)

Betr.: Studie zum Preisvergleich der angebotenen Waren in den Hamburger Haftanstalten

Aus § 26 HmbStVollzG ergibt sich für die Gefangenen das „Recht auf Einkauf“ und somit die Pflicht der Haftanstalten, die Wahrnehmung dieses Rechts durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Überhöhte Preise ohne preisgünstige Alternativen greifen in das Recht der Gefangenen ein, umso mehr als sie nur einen Bruchteil des üblichen Lohns erhalten. Die Vollzugsbehörde ist aufgrund § 4 HmbStVollzG verpflichtet, durch Preisvergleiche zu überprüfen, ob der jeweilige Vertragskaufmann seine Ware
zu „marktgerechten Preisen“ anbietet.

Die Justizbehörde Hamburg hatte im Februar 1995 durch die Verbraucherzentrale Hamburg eine „Studie zum Preisvergleich der angebotenen Waren in den Haftanstalten Hamburgs“ erstellen lassen. Obwohl in dieser Studie, die zum Teil „exorbitante
Preisabweichungen“ zulasten der Gefangenen ermittelte, angeregt wurde, „schon jetzt eine zweite Vergleichsstudie in einem Jahr anzukündigen, um dann zu überprüfen, inwieweit die Händler ihre im Moment erheblich abweichenden Preise gesenkt und ihr
Angebot ausgeweitet haben“ (Seite 25), scheint eine weitere vergleichende Untersuchung seither nicht in Auftrag gegeben worden zu sein. Ungeachtet zahlreicher Klagen von Gefangenen über überhöhte Preise oder außergewöhnliche Preissteigerungen
beschränkt sich der Vollzugsträger auf stichprobenartige Vergleiche, die kein ausreichend realistisches Bild der Preisabweichungen vermitteln.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht, bei der Verbraucherzentrale Hamburg oder einer anderen Institution eine Studie zum Preisvergleich der angebotenen Waren in den Haftanstalten Hamburgs in Auftrag zu geben, die insbesondere untersucht

  • ob und in welchem Maße die Preise in den Haftanstalten überhöht sind,
  • ob und inwieweit die Vertragshändler insbesondere bei teuren Produkten preisgünstige Alternativangebote vorhalten,
  • ob alle Artikel mit Markenhinweis und Gewichtsangaben ausgezeichnet sind,
  • ob die Anbieter in den Haftanstalten im Wesentlichen die gleiche Preisstruktur
    vorweisen oder ob es in der Preisgestaltung erhebliche Abweichungen von Haftanstalt zu Haftanstalt gibt.