2. April 2008

Initiative für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren! -DS 19/91

BÜRGERSCHAFTD ER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache 19/91
19. Wahlperiode
Neufassung
2.4.2008

Antrag der Abgeordneten Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch,
Joachim Bischoff, Elisabeth Baum, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Kersten
Artus, Mehmet Yildiz (DIE LINKE) und Fraktion

Betr.: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen – Initiative für
ein erneutes NPD-Verbotsverfahren!

Innensenator Udo Nagel verweigert Medienberichten zufolge die Zusammenarbeit mit
dem Bundesministerium des Innern für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren: die
Innenbehörde habe die Aufforderung des Ministeriums ignoriert, diesem Erkenntnisse
des Landesamtes für Verfassungsschutz über die NPD bis zum 31. März 2008 zur
Verfügung zu stellen.

Für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren sprechen sich sowohl die Bundestagsfraktion
DIE LINKE als auch die SPD aus, um die verfassungsfeindlichen Ziele und Aktivitäten
der NPD zu stoppen. Das Verbot politischer Parteien gemäß Artikel 21 Absatz 2 GG
ist Ausdruck der verfassungsrechtlichen Grenzziehung demokratischer Toleranz. Als
Konsequenz aus dem Scheitern der Weimarer Republik heißt es dort: „Parteien, die
nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen (...)‚ sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Absatz 1 BVerfGG der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.

Die NPD attackiert seit Jahren unter dem Deckmantel der Inanspruchnahme von
Grundrechten, von der Meinungsfreiheit über die Versammlungsfreiheit bis zum Parteienprivileg, die Prinzipien des freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates.

Die Verfassungsfeindlichkeit der NPD resultiert aus der Missachtung der Menschenrechte, der Ablehnung von Volkssouveränität und des Parlamentarismus, der Abkehr vom Grundsatz der Völkerverständigung und der Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, so der detailliert begründetet Verbotsantrag der Bundesregierung vom 30.1.2001, der mit flankierenden Anträgen sowohl vom Bundesrat als auch vom Bundestag unterstützt wurde. Diese Ansicht wird aktuell auch von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des von Innenminister Laurenz Caffier (CDU) vorgelegten Prüfberichts geteilt, das veröffentlichtes Material der NPD und Aktivitäten von Mitgliedern und Anhängern der NPD seit dem Jahre 2004 dokumentiert.

Die gesammelten Belege beweisen, dass die NPD das Ziel verfolgt, in „aggressiv-
kämpferischer Weise“ die „freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen“.
(Pressemitteilung des lnnenministeriums vom 1.4.2008)

Die aktiv-kämpferische Grundhaltung der NPD, die sich gegen die Prinzipien des
demokratischen Rechtsstaats richtet, findet ihren Ausdruck sowohl im Konzept der
„national befreiten Zonen“ als auch im strafbaren Verhalten von Mitgliedern und
Anhängern. Der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt propagiert diesen „Kampf um die
Straße“ als vorrangiges Ziel neben dem „Kampf um die Köpfe“ und dem „Kampf um
die Parlamente“. Resultat dieser Strategie sind die von der NPD mit der militanten
Neonaziszene organisierten Aufmärsche, wie der am 1.5.2008 in Hamburg Barmbek
geplante Aufzug, zu dem sowohl der Landesverband der NPD als auch „Freie Neonazi-
Kameradschaften“ aufrufen.

Nach einem Rechtsgutachten von Prof. Hans Peter Bull zu den „Grenzen des grundrechtlichen Schutzes für rechtsextremistische Demonstrationen“ kann eine Versammlung verboten oder aufgelöst werden, wenn die Versammlung „unfriedlich“ im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 GG ist. „Zu den Straftaten, die Unfriedlichkeit begründen, zählt insbesondere auch die Volksverhetzung (§ 130 StGB).“ Vor dem Hintergrund, dass
sowohl der Bundesvorsitzende, Udo Voigt, als auch der Landesvorsitzende der NPD,
Jürgen Rieger, wegen Volksverhetzung angeklagt sind, muss der Aufmarsch der NPD
mit der militanten Neonaziszene am 1.5.2008 in Hamburg aufgrund dieser konkreten
Gefahr von der Versammlungsbehörde verboten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2003 das Verbotsverfahren gegen die
NPD eingestellt, weil die Bundesregierung als Antragsteller die in der Führungsspitze
der NPD agierenden V-Leuten des Verfassungsschutzes weder benennen noch
abschalten wollte. Der Einsatz der V-Leute wurde vom Bundesverfassungsgericht
deshalb als „Verfahrenshindernis“ bewertet, eine Fortführung des Verfahrens sei
wegen „mangelnder Staatsfreiheit der NPD auf der Führungsebene“ rechtstaatlich
nicht mehr vertretbar. Der Rechtsanwalt und Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte, Rolf Gössner, hat ebenfalls auf den erheblichen Einfluss von
bezahlten V-Leuten bei der NPD hingewiesen: „Sie haben das Feld, dass sie für die
Verfassungsschutzbehörden von innen beobachten sollen, selbst rassistisch mitgestaltet.
Sie haben die NPD gestärkt, anstatt sie zu schwächen.“ (dpa vom 15.11.2006)

Seit Jahren sind Flüchtlinge, Migranten, Obdachlose und links-alternative Jugendliche
neonazistischen Angriffen und Gewalttaten ausgesetzt. Das Verbot der NPD, flankiert
durch Vereinigungsverbote von neonazistischen „Kameradschaften“, entzieht den
Neonazis ihre legalistisch genutzten Privilegien: allein im Jahr 2006 ist die NPD mit
1.376.678,48 Euro aus staatlichen Mitteln finanziert worden.

Die Kampagne „no npd“ der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der
Antifaschisten (VVN-BdA), die das Verbot der NPD fordert und sich an die Bundestagsabgeordneten richtete, hat mit ihren 174.173 Unterschriften eindrucksvoll belegt, dass zivilgesellschaftliches Engagement den in dieser Frage notwendigen öffentlichen Druck auf die Politik entfalten kann.

Prof. Heinrich Fink, der Vorsitzende der VVN-BdA und die ehemaligen KZ-Häftlinge
Adam König, Günter Pappenheim und Gerhard Schramm haben die Unterschriften am
12.12.2007 der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, den Abgeordneten Gesine
Lötzsch und Dorotheé Menzner von der Fraktion DIE LINKE sowie Niels Annen von
der SPD übergeben. In dem Aufruf heißt es: „Wir fordern Sie auf, ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz auf den Weg zu bringen.

Die seinerzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat geltend gemachten
Verbotsgründe bestehen nach wie vor. Seit über 40 Jahren ist in der Bundesrepublik
mit der NPD eine Partei wirksam, die in der Tradition der NSDAP steht. Ihre Aussagen
sind rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich. Sie tritt für ein neues
“Deutsches Reich“ ein und lehnt die demokratische Ordnung der Bundesrepublik
Deutschland ab. Sie propagiert zur Durchsetzung ihrer politischen Ideologie nicht nur
Gewalt, sondern bietet auch Gewalttätern eine politische Heimat und unterstützt sie.
Sie ist in einem hohen Maße für ein geistiges Klima verantwortlich, in dem vielfältige
strafbare Handlungen gedeihen.“

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. das für ein Verbotsverfahren gegen die NPD notwendige und gesammelte Material des Landesamtes für Verfassungsschutz dem Bundesinnenministerium unverzüglich zur Verfügung zu stellen;
  2. sich im Bundesrat für ein erneutes NPD-Verbotsverfahren einzusetzen;
  3. die vom Verfassungsschutz bezahlten V-Leute in der NPD „abzuschalten“, damit ein erneutes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die dringend notwendige Aussicht auf Erfolg bekommt;
  4. Vereinigungsverbote gegen gewalttätige neonazistische „Freie Kameradschaften“auszusprechen.

Was aus diesem Antrag geworden ist, finden Sie hier