Die Spiele zwischen dem FC St. Pauli und Hansa Rostock sind traditionell konfliktbeladen. Wesentliche Ursache ist die sehr unterschiedliche Fan-Kultur, die sich zu gegenseitiger Feindschaft verfestigt hat. Das nutzen zahlreiche rechte Hooligans und Neonazis, die sich in der Rostocker Fanszene tummeln, regelmäßig zu gewalttätigen Übergriffen auf die „etwas anderen“ St. Pauli-Fans. Sie werden leider durch den Verein eher ermuntert, der diese Übergriffe meist kleinredet und das offene Auftreten von Neonazis duldet. Vor ziemlich genau einem Jahr kam es in Hamburg nicht nur im Stadion, sondern rundherum und auf den An- und Abfahrtwegen zu heftigen Ausschreitungen, ebenso beim Rückspiel in Rostock.
In diesem Jahr hatte der Präsident des FC St. Pauli im Vorfeld des Spiels am 28. März in Hamburg zunächst einen Antrag an die DFL gestellt, keine bzw. hilfsweise nur 500 Gästefans aus Rostock zuzulassen, was die DFL ablehnte. Auch die Fangruppen protestierten umgehend. Deshalb trafen sich die Vereinsführungen sowie Fanprojekte und Fangruppen beider Vereine zu einem Gespräch. Es gelang, zu einem von allen Beteiligten getragenen Kompromiss zu kommen, der neben konkreten Regelungen zur An- und Abreise u.a. ein Gästekontingent von 1.400 Karten vorsah.
Doch statt diesen einvernehmlichen Versuch der Selbstregulierung zu unterstützen, erließ die Hamburger Polizei eine Verfügung, mit der sie die Karten für Rostocker Fans auf 500 reduzierte. Diese 500 Karten sollten in Rostock nur bei Vorlage eines gültigen Ausweispapieres ausgegeben werden. Auch der FC St. Pauli wurde verpflichtet, die Identität jedes einzelnen Karteninhabers vor dem Spiel zu überprüfen. Bei Zuwiderhandlung wurden dem Vereinsvorstand Zwangsmittel angedroht.
Schließlich verzichtete Hansa Rostock, weil man sich nicht in der Lage sah, das kleine Kontingent „gerecht“ zu verteilen, auf die Karten und entsandte lediglich sieben Fans zu einer symbolischen Protestaktion zum Spiel.
Der „Spiegel“ überschrieb seinen Vorabbericht über die polizeilichen Maßnahmen mit „Gefährliche Gefahrenabwehr“. Dass die Lage dann ruhig blieb, ist nur auf den ersten Blick eine Erfolgsmeldung. Tatsächlich statuierte die Hamburger Polizei bundesweit ein Exempel. Zwar hatte Ähnliches im Jahr 2008 der Berliner Polizeipräsident beim Spiel Union Berlin gegen Dynamo Dresden versucht – die 3000 Dresdner Fans sollten aufgrund erwarteter Ausschreitungen Stadionverbot erhalten -, war damals jedoch damit noch gescheitert.
Die Hamburger Polizei jedoch setzt sich durch. Da sie aufgrund eines Rauschens im Internet von Rostocker Randale ausging, errichtete sie rund um das Stadion ein „Gefahrengebiet“, eine Maßnahme, die ihr die anlasslose Kontrolle von Jedermann ermöglicht, und kündigte an, gegen jeden Rostocker, den sie dort antreffe, ein Aufenthaltsverbot zu verhängen. Tatsächlich wurden in der gesamten Stadt, wie die Polizei am 28.3. in einer Pressemitteilung erklärte, von insgesamt 160 Rostocker Anhängern gegen 91 „potenzielle Störer Aufenthaltsverbote verhängt“.
De facto fand das Spiel in einer Situation des polizeilichen Notstandes statt, in der Grund- und Bürgerrechte – in diesem Fall der Rostocker Fans – erheblich eingeschränkt waren. Schon die Auflage, die Identität von Kartenkäufern mehrfach zu prüfen, ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kaum zu vereinbaren. Die Aufenthaltsverbote wurden aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Fangruppe ausgesprochen, nicht aufgrund konkreter Gefahren. Das ist nichts anderes als Sippenhaft und widerspricht dem Differenzierungsgebot des Bundesverfassungsgerichts. Zudem umging die Polizeiführung die aktuelle Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts, das etwa den Erlass von Aufenthaltsverboten gegen sämtliche der Polizei bekannten „Gewalttäter Sport“ für unzulässig erklärt.
Aus Protest gegen die Einschränkung der Fan-Rechte führte eine Gruppe von St. Pauli-Fans eine – heftig diskutierte und umstrittene – fünfminütige Blockadeaktion durch. Einig sind sich die Fangruppen in der Befürchtung, dass das Beispiel Schule macht und grundrechtsverletzende Formen kollektiver Sonderbehandlungen von Fans weiter Platz greifen.
Generalverdacht und Eskalationslogik
Ohnehin sind diese grundrechtsverletzenden Formen von Sonderbehandlungen recht fortgeschritten. Die Praxis der auf Verdacht ausgesprochenen Stadionverbote, mit der die Vereine ihr Hausrecht wahrnehmen, um sich gegen gewalttätige Fans zu wehren, ist umstritten. Hier gilt nämlich die Unschuldsvermutung nicht, und die betroffenen Personen erhalten keine Möglichkeit der Rechtfertigung, Verteidigung oder Richtigstellung. Deshalb entschloss sich der Fanrechtsfonds (www.fanrechtefonds.de) kürzlich, die Klage eines mit Stadionverbot belegten Bayern-Fans gegen ein BGH-Urteil zu unterstützen.
„Der BGH verlangt, dass der Betroffene selbst beweisen muss, dass er nichts gemacht hat. Das kann er allein deshalb schon nicht, weil die ‚Standardeinstellung’ eines Verfahrens nach § 153 StPO ihm keine weiteren Rechtsmittel erlaubt, der erwähnte Paragraf aber keine zwingende Aufhebung eines Stadionverbotes vorsieht. Der Fan ist in einer Zwickmühle, aus der er nicht mehr hinauskommt. Wenn allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahren durch die Polizei für ein vom Verein verhängtes und bundesweit gültiges Stadionverbot genügen soll, dann gibt man praktisch der Polizei alleine die Macht über ein eigentlich zivilrechtliches Stadionverbot. Der Polizist hat also die alleinige Entscheidungsgewalt über ein zivilrechtliches Verhältnis zwischen Verein und Stadionbesucher. Wenn die polizeiliche Entscheidung nicht überprüft wird, sondern einfach nur hingenommen wird, ist somit der Willkür Tür und Tor geöffnet.“
Weitere grundrechtsverletzende Sonderbehandlungen beschreibt der Fanrechtefonds so:
„Stell dir vor, du fährst zu einem Auswärtsspiel und wirst gleich am Bahnhof in einen Polizeikessel genommen und mit den anderen Fans zum Stadion geführt. Du willst Gepäck abgeben - keine Chance. Du musst auf die Toilette - Pech gehabt. Du willst dir etwas zu Essen oder Trinken kaufen - sie lassen dich nicht raus. Du wolltest dir eigentlich vor dem Spiel die Stadt anschauen oder dich mit Freunden treffen - da musst du wohl noch einmal kommen. Jetzt wirst du wie Vieh zum Stadion getrieben. Läufst du zu langsam oder gerätst im Gedränge zu dicht an die dich bewachenden Polizisten, wirst du von ihnen geschubst oder getreten. Wenn du Pech hast, kann es auch passieren, dass du Pfefferspray in die Augen bekommst oder einen Knüppel auf den Kopf.“
Auch aus polizeilicher Sicht ist diese Logik eigentlich kontraproduktiv, weil sie nicht deeskaliert, sondern eskaliert. Eine Evaluationsstudie zur Europameisterschaft 2000 in den Niederlanden und Belgien kommt nämlich zu dem bemerkenswerten Ergebnis, dass der Versuch, dem Problem von Ausschreitungen und Hooliganismus mit starken polizeilichen Einsatzkräften zu begegnen, sich als ineffektiv, ja im schlimmsten Fall sogar als kontraproduktiv erwiesen hat.
Demgegenüber wurde festgestellt, dass gezieltes und differenziertes Vorgehen auf der Basis eine sog. „low profile“-Stils, also weniger Beamte, weniger Beamte in Schutzausrüstung etc. einen deutlichen Einfluss auf die Vermeidung von weitergehenden Konflikten hatte. Ein solches Verhalten begünstigte Selbstregulierungsprozesse in den Fangruppen.
Das wurde auch in Befragungen nach verschiedenen Aspekten des Polizeiverhaltens deutlich. Wie leicht z.B. die Fans den Kontakt zu Polizeibeamten herstellen konnten, ob und inwieweit sich die Polizei kooperativ verhielt, in welchem Maße die Fans sich respektiert und die auswärtigen Fans als Gäste behandelt fühlten oder aber als „Störer“ und „Gefahr“ bekämpft, das alles hatte Einfluss auf das Fanverhalten.
Das Bündnis Aktiver Fußballfans BAFF vermutet jedoch, dass die polizeilichen Repressionsstrategien „prima“ in eine Gesellschaft passen, „in der insgesamt repressive Tendenzen zunehmen. Ob Videoüberwachung öffentlicher Plätze, das Anlegen europaweiter Dateien zur Überwachung von unangepassten Gruppen oder der vermehrte Einsatz privater Sicherheitsdienste im öffentliche Raum: Oftmals dienten die im Fußball ,getesteten‘ Sicherheitstechniken als Grundlage.“ (Die 100 „schönsten“ Schikanen gegen Fußballfans: Repression und Willkür rund ums Stadion, BAFF, Taschenbuch) Der HSV-Torwart Frank Rost kritisiert in dem Zusammenhang Sicherheitswahn und Beschränkung der Freiheit des Einzelnen: „Das sind die Zeichen der Zeit, ist aber der völlig falsche Ansatz.“