17. März 2010

Atomtransporte durch Hamburg verhindern!

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5709
19. Wahlperiode
17.03.10
 
Antrag
der Abgeordneten Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von  
Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)

Betr.:  Atomtransporte durch Hamburg verhindern!


I. Mehr als 235 Atomtransporte in 2009 – Schrotttransporter auf der A 1

Insgesamt gingen im Jahr 2009 geschätzt rund 235 Atomtransporte der Gruppe der Kernbrennstoffe  und  der  sonstigen  radioaktiven  Stoffe,  die  den  Hafen  passieren, durch Hamburg. Die genaue Anzahl ist völlig unklar, denn Transporte, die nur auf der Straße  stattfinden,  werden  nicht  erfasst.  Laut  Auskunft  des  Senats  handelt  es  sich aber  bei  dieser  unbekannten  Gruppe  sogar  um  den  zahlenmäßig  größten  Anteil  an  den  Transporten  (siehe  Drs.  19/3835),  das  heißt  es  kommen  wahrscheinlich  noch Transporte im dreistelligen Bereich hinzu.

Aus  dieser  unglaublich  hohen  Anzahl  und  bei  steigender  Tendenz  ergibt  sich  eine wachsende Gefährdung der Hamburgischen Bevölkerung, zumal die Transporte nach Auskunft  des  Senats  bis  zu  30  Meter  an  Wohnhäusern  vorbeiführen  (siehe  Drs. 19/3835). Am 8. März 2010 wurde ein Transport von Uranhexafluorid von der Gefahrgutüberwachung der Polizei in Bremen auf der A 1 wegen extremer Mängel am Container gestoppt; ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Container war zuvor im Hamburger Hafen anstandslos umgeladen worden. Am  4.  August  2008  wurde  an  der  deutsch-französischen  Grenze  ein  Transport  mit radioaktivem Uranerzkonzentrat gestoppt, der zuvor über den Hafen Hamburg abgewickelt worden war. Grund dafür war ein um einige Tonnen überladener Waggon.

II. Sofort Vollzugsdefizit beseitigen und Kompetenzen entwirren!

Das sind nur zwei der bekannt gewordenen Beispiele, die auf Vollzugsdefizite, Kontrollversagen, mangelnde Sicherheitsmaßnahmen und Gesetzeslücken schließen lassen.  Beide  Male  handelte  es  sich  um  „Zufallsfunde“,  obwohl  schon  im  Hamburger Hafen Kontrollmechanismen hätten greifen müssen. Wie viele marode Atomtransporter  sich  auf  Hamburgs  Straßen  befinden,  kann  niemand  sagen.  Es  herrscht  ein  unübersichtlicher und gefährlicher Kompetenzwirrwarr, so ist zum Beispiel die Behörde für Inneres mit der Wasserschutzpolizei für das Gefahrgutrecht, die Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz für den Arbeitsschutz zuständig. Beide sind mit  der  Kontrolle  der  Atomtransporte befasst.  Die Behörde  für Stadtentwicklung  und Umwelt kommt zudem bei der Genehmigung nach Atomgesetz ins Spiel.

Das  Vollzugsdefizit  bei  Sicherungsmaßnahmen  und  Kontrollen  wurde  durch  den Schrotttransporter  am  8.  März  2010  offensichtlich.  Hier  muss  der  Senat  als  Sofortmaßnahme das Defizit beheben, um wenigstens den im Rahmen der derzeitigen Gesetze  erreichbaren  Schutz  der  Hamburgischen  Bevölkerung  zu  gewährleisten.  Darüber  hinaus  bleiben  Atomtransporte  grundsätzlich  aber  hochgefährlich  und  ein  nicht tragbares Risiko.

III. Beständige Gefahr durch Atomtransporte/Maßnahmen des Senats

Ein  Großteil  der  Atomtransporte,  wie  auch  der  Schrotttransport  vom  8.  März  2010, besteht  aus  Uranhexafluorid  (UF6),  das  in  Kontakt  mit  Wasser  zu  Fluorwasserstoffsäure, sogenannter Flusssäure, reagiert, einem starken Kontaktgift. Diese wird sofort von  der  Haut  aufgenommen.  Dadurch  ist  Verätzung  tieferer  Gewebeschichten  und sogar der Knochen möglich, ohne dass die Haut äußerlich sichtbar verletzt ist. Eine
handtellergroße Verätzung wirkt bei 40 Prozent Flusssäure bereits in aller Regel durch resorptive Giftwirkung tödlich. Eine Schmerzwirkung tritt oft erst mit einer Verzögerung von  mehreren  Stunden  auf.  Flusssäure  schädigt  das  Nervensystem.  Diese  giftigen Stoffe würden sich bei einem Unfall in einem Radius – je nach Szenario – zwischen 600 Metern und 5 Kilometern Wirkung entfalten. Die Auswirkungen eines Unfalls mitten in Wohngebieten von Hamburg wären damit katastrophal.

Unter den Atomtransporten  finden  sich  außerdem  auch  jedes  Jahr  Atommülltransporte  und  Mischoxid-Brennelemente (MOX), die kriegswaffenfähiges Plutonium enthalten. Deshalb besteht auch bei Beseitigung des Kompetenzwirrwarrs und Abbau aller Vollzugsdefizite in Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen kein Zweifel, dass Atomtransporte grundsätzlich ein nicht tragbares Risiko für Menschen und Umwelt in Hamburg
darstellen. Außerdem ist Hamburg eine der Drehscheiben für die Versorgung der globalen Atomwirtschaft.

Es müssen also sämtliche Transporte so schnell wie möglich unterbunden werden. Der Senat muss deshalb auf sämtlichen rechtlichen Ebenen, sei es verwaltungsrechtlich, privatrechtlich, sei es auf kommunaler, auf Landes- oder auf Bundesebene, tätig werden. Am  4.  Juni  1980  wurde  das  Gelände  der  „Republik  Freies  Wendland“  geräumt.  Am  4. Juni 2010 jährt sich dieses Ereignis zum dreißigsten Mal. Bis dahin soll der Senat
über  Ergebnisse  seiner  Bemühungen  berichten  und  die  entsprechenden  Beschlussfassungen vorlegen.

IV. Politische Erklärung der Hamburgischen Bürgerschaft und des Senats

Hamburg will keine Atomtransporte. Diesen Standpunkt sollen Senat und Bürgerschaft gemeinsam  politisch  vertreten.  In  Bremen  und  Niedersachsen  hat  allein  diese  politische  Äußerung  zu  einer  Verhinderung  der  gefährlichsten  Mischoxid-Atomtransporte über die Häfen von Bremerhaven und Cuxhaven geführt. Deshalb soll der Senat die gleiche Erklärung wie der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen abgeben.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird daher aufgefordert,

1.    unverzüglich  das  Vollzugsdefizit  bei  Sicherungsmaßnahmen  und  Kontrollen  bei Atomtransporten,  wie  es  bei  dem  Schrotttransporter  mit  Uranhexafluorid  aus Hamburg am 8. März 2010 deutlich geworden ist, zu beseitigen,
2.    umgehend  tätig  zu  werden,  die  zurzeit  bei  verschiedenen  Behörden  zur  Sicherung und Kontrolle von Atomtransporten bestehenden Zuständigkeiten durch eine Kompetenzkonzentration,  mindestens  in  der  Koordinierung,  zu  ändern,  um  das höchstmögliche  Maß  an  Sicherheit  und  Schutz  für  Hamburgs  Bevölkerung  zu  erreichen,
3.    zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Zuständigkeiten auf Landesebene oder auf der  Ebene  der  Kommunen  rechtliche  Möglichkeiten  bestehen,  Atomtransporte nach  Atomrecht,  Gefahrgutrecht,  Strahlenschutzrecht,  Hafenrecht  und  anderen Vorschriften, insbesondere weiteren Umweltschutzbestimmungen, Arbeitsschutzrichtlinien,  Straßen-  und  Wegerechts-  sowie  Verkehrssicherheitsvorschriften  zu
unterbinden und entsprechend tätig zu werden,
4.    zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, über Landesbeteiligungen an den Hafenbetrieben,  Hafenliegenschaften,  Transportunternehmen  und  anderen  Unternehmen oder durch andere Maßnahmen Atomtransporte zu unterbinden und entsprechend tätig zu werden,
5.    zu prüfen, inwieweit Atomtransporte durch Hamburg nach den gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb deutscher Atomkraftwerke notwendig sind und die Stadt Hamburg verpflichtet ist, sie durchzuführen,
6.    ein  Konzept  zur  kurzfristigen  Einstellung  der  Atomtransporte  über  Hamburger Stadt- und Hafengebiet zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, das insbesondere
a)    den Transport von plutoniumhaltigen und waffenfähigen, radioaktiven Stoffen ausschließt,
b)    Transporte  von  Brennstäben,  Brennelementen,  Uranhexafluorid  und  Atommüll verhindert,
c)    Transporte von radioaktivem Abfall, auch aus der Nuklearmedizin, soweit unterbindet, dass der Export von Atommüll auch für schwach radioaktive Stoffe verhindert wird,
7.    auf Grundlage der durch diese Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse ein Konzept  zum  dauerhaften  und  abschließenden  Ausstieg  aus  den  Atomtransporten durch Hamburg zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,
8.    der Bürgerschaft bis zum 4. Juni 2010 über die Ergebnisse seiner Bemühungen zu berichten und die entsprechenden Beschlussfassungen vorzulegen,
9.    zu  erklären:  der  Hamburgische  Senat  lehnt  Atomtransporte  über  hamburgische Häfen und durch das Stadtgebiet von Hamburg aus politischen und aus Sicherheitsgründen entschieden ab.

Die Bürgerschaft möge außerdem beschließen:

Die Hamburgische Bürgerschaft lehnt sämtliche Atomtransporte über das Hafen- und Stadtgebiet ab und fordert ihren sofortigen Stopp.