BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5709
19. Wahlperiode
17.03.10
Antrag
der Abgeordneten Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von
Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Atomtransporte durch Hamburg verhindern!
I. Mehr als 235 Atomtransporte in 2009 – Schrotttransporter auf der A 1
Insgesamt gingen im Jahr 2009 geschätzt rund 235 Atomtransporte der Gruppe der Kernbrennstoffe und der sonstigen radioaktiven Stoffe, die den Hafen passieren, durch Hamburg. Die genaue Anzahl ist völlig unklar, denn Transporte, die nur auf der Straße stattfinden, werden nicht erfasst. Laut Auskunft des Senats handelt es sich aber bei dieser unbekannten Gruppe sogar um den zahlenmäßig größten Anteil an den Transporten (siehe Drs. 19/3835), das heißt es kommen wahrscheinlich noch Transporte im dreistelligen Bereich hinzu.
Aus dieser unglaublich hohen Anzahl und bei steigender Tendenz ergibt sich eine wachsende Gefährdung der Hamburgischen Bevölkerung, zumal die Transporte nach Auskunft des Senats bis zu 30 Meter an Wohnhäusern vorbeiführen (siehe Drs. 19/3835). Am 8. März 2010 wurde ein Transport von Uranhexafluorid von der Gefahrgutüberwachung der Polizei in Bremen auf der A 1 wegen extremer Mängel am Container gestoppt; ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Container war zuvor im Hamburger Hafen anstandslos umgeladen worden. Am 4. August 2008 wurde an der deutsch-französischen Grenze ein Transport mit radioaktivem Uranerzkonzentrat gestoppt, der zuvor über den Hafen Hamburg abgewickelt worden war. Grund dafür war ein um einige Tonnen überladener Waggon.
II. Sofort Vollzugsdefizit beseitigen und Kompetenzen entwirren!
Das sind nur zwei der bekannt gewordenen Beispiele, die auf Vollzugsdefizite, Kontrollversagen, mangelnde Sicherheitsmaßnahmen und Gesetzeslücken schließen lassen. Beide Male handelte es sich um „Zufallsfunde“, obwohl schon im Hamburger Hafen Kontrollmechanismen hätten greifen müssen. Wie viele marode Atomtransporter sich auf Hamburgs Straßen befinden, kann niemand sagen. Es herrscht ein unübersichtlicher und gefährlicher Kompetenzwirrwarr, so ist zum Beispiel die Behörde für Inneres mit der Wasserschutzpolizei für das Gefahrgutrecht, die Behörde für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz für den Arbeitsschutz zuständig. Beide sind mit der Kontrolle der Atomtransporte befasst. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt kommt zudem bei der Genehmigung nach Atomgesetz ins Spiel.
Das Vollzugsdefizit bei Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen wurde durch den Schrotttransporter am 8. März 2010 offensichtlich. Hier muss der Senat als Sofortmaßnahme das Defizit beheben, um wenigstens den im Rahmen der derzeitigen Gesetze erreichbaren Schutz der Hamburgischen Bevölkerung zu gewährleisten. Darüber hinaus bleiben Atomtransporte grundsätzlich aber hochgefährlich und ein nicht tragbares Risiko.
III. Beständige Gefahr durch Atomtransporte/Maßnahmen des Senats
Ein Großteil der Atomtransporte, wie auch der Schrotttransport vom 8. März 2010, besteht aus Uranhexafluorid (UF6), das in Kontakt mit Wasser zu Fluorwasserstoffsäure, sogenannter Flusssäure, reagiert, einem starken Kontaktgift. Diese wird sofort von der Haut aufgenommen. Dadurch ist Verätzung tieferer Gewebeschichten und sogar der Knochen möglich, ohne dass die Haut äußerlich sichtbar verletzt ist. Eine
handtellergroße Verätzung wirkt bei 40 Prozent Flusssäure bereits in aller Regel durch resorptive Giftwirkung tödlich. Eine Schmerzwirkung tritt oft erst mit einer Verzögerung von mehreren Stunden auf. Flusssäure schädigt das Nervensystem. Diese giftigen Stoffe würden sich bei einem Unfall in einem Radius – je nach Szenario – zwischen 600 Metern und 5 Kilometern Wirkung entfalten. Die Auswirkungen eines Unfalls mitten in Wohngebieten von Hamburg wären damit katastrophal.
Unter den Atomtransporten finden sich außerdem auch jedes Jahr Atommülltransporte und Mischoxid-Brennelemente (MOX), die kriegswaffenfähiges Plutonium enthalten. Deshalb besteht auch bei Beseitigung des Kompetenzwirrwarrs und Abbau aller Vollzugsdefizite in Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen kein Zweifel, dass Atomtransporte grundsätzlich ein nicht tragbares Risiko für Menschen und Umwelt in Hamburg
darstellen. Außerdem ist Hamburg eine der Drehscheiben für die Versorgung der globalen Atomwirtschaft.
Es müssen also sämtliche Transporte so schnell wie möglich unterbunden werden. Der Senat muss deshalb auf sämtlichen rechtlichen Ebenen, sei es verwaltungsrechtlich, privatrechtlich, sei es auf kommunaler, auf Landes- oder auf Bundesebene, tätig werden. Am 4. Juni 1980 wurde das Gelände der „Republik Freies Wendland“ geräumt. Am 4. Juni 2010 jährt sich dieses Ereignis zum dreißigsten Mal. Bis dahin soll der Senat
über Ergebnisse seiner Bemühungen berichten und die entsprechenden Beschlussfassungen vorlegen.
IV. Politische Erklärung der Hamburgischen Bürgerschaft und des Senats
Hamburg will keine Atomtransporte. Diesen Standpunkt sollen Senat und Bürgerschaft gemeinsam politisch vertreten. In Bremen und Niedersachsen hat allein diese politische Äußerung zu einer Verhinderung der gefährlichsten Mischoxid-Atomtransporte über die Häfen von Bremerhaven und Cuxhaven geführt. Deshalb soll der Senat die gleiche Erklärung wie der Bremer Bürgermeister Jens Böhrnsen abgeben.
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird daher aufgefordert,
1. unverzüglich das Vollzugsdefizit bei Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen bei Atomtransporten, wie es bei dem Schrotttransporter mit Uranhexafluorid aus Hamburg am 8. März 2010 deutlich geworden ist, zu beseitigen,
2. umgehend tätig zu werden, die zurzeit bei verschiedenen Behörden zur Sicherung und Kontrolle von Atomtransporten bestehenden Zuständigkeiten durch eine Kompetenzkonzentration, mindestens in der Koordinierung, zu ändern, um das höchstmögliche Maß an Sicherheit und Schutz für Hamburgs Bevölkerung zu erreichen,
3. zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Zuständigkeiten auf Landesebene oder auf der Ebene der Kommunen rechtliche Möglichkeiten bestehen, Atomtransporte nach Atomrecht, Gefahrgutrecht, Strahlenschutzrecht, Hafenrecht und anderen Vorschriften, insbesondere weiteren Umweltschutzbestimmungen, Arbeitsschutzrichtlinien, Straßen- und Wegerechts- sowie Verkehrssicherheitsvorschriften zu
unterbinden und entsprechend tätig zu werden,
4. zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, über Landesbeteiligungen an den Hafenbetrieben, Hafenliegenschaften, Transportunternehmen und anderen Unternehmen oder durch andere Maßnahmen Atomtransporte zu unterbinden und entsprechend tätig zu werden,
5. zu prüfen, inwieweit Atomtransporte durch Hamburg nach den gesetzlichen Vorschriften für den Betrieb deutscher Atomkraftwerke notwendig sind und die Stadt Hamburg verpflichtet ist, sie durchzuführen,
6. ein Konzept zur kurzfristigen Einstellung der Atomtransporte über Hamburger Stadt- und Hafengebiet zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen, das insbesondere
a) den Transport von plutoniumhaltigen und waffenfähigen, radioaktiven Stoffen ausschließt,
b) Transporte von Brennstäben, Brennelementen, Uranhexafluorid und Atommüll verhindert,
c) Transporte von radioaktivem Abfall, auch aus der Nuklearmedizin, soweit unterbindet, dass der Export von Atommüll auch für schwach radioaktive Stoffe verhindert wird,
7. auf Grundlage der durch diese Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse ein Konzept zum dauerhaften und abschließenden Ausstieg aus den Atomtransporten durch Hamburg zu entwickeln und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen,
8. der Bürgerschaft bis zum 4. Juni 2010 über die Ergebnisse seiner Bemühungen zu berichten und die entsprechenden Beschlussfassungen vorzulegen,
9. zu erklären: der Hamburgische Senat lehnt Atomtransporte über hamburgische Häfen und durch das Stadtgebiet von Hamburg aus politischen und aus Sicherheitsgründen entschieden ab.
Die Bürgerschaft möge außerdem beschließen:
Die Hamburgische Bürgerschaft lehnt sämtliche Atomtransporte über das Hafen- und Stadtgebiet ab und fordert ihren sofortigen Stopp.