BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5979
19. Wahlperiode
21.04.10
Antrag
der Abgeordneten Dora Heyenn, Norbert Hackbusch, Christiane Schneider, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von
Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
zur Drs. 19/5841
Betr.: Kettenreaktion am 24.4.: Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel sofort stilllegen! – Schwarz-grüne Versprechen
Die Schrott-AKWs Krümmel und Brunsbüttel der beiden Energiekonzerne Vattenfall und E.ON gehören zu den störanfälligsten Reaktoren. Selbst bei Stillstand reißen die Pannenserien nicht ab. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb nach wie vor die sofortige und endgültige Stilllegung dieser Schrottreaktoren, ohne dass deren Laufzeiten nach den Regeln des „Atomkonsens“ auf andere Atomkraftwerke übertragen werden
dürfen.
Die CDU/GAL-Koalition hat den Stilllegungsantrag der Fraktion DIE LINKE im September 2009 (Drs. 19/3884) zum AKW Krümmel abgelehnt und wollte trotz mehr als 300 Störfällen immer noch prüfen, ob überhaupt Zweifel am sicheren Betrieb bestehen. Diese Prüfung dürfte mehr als sieben Monate später abgeschlossen sein. Wir erwarten, dass der Senat die Beschlüsse der Bürgerschaft ernst nimmt und zeitnah umsetzt. Deshalb muss der Senat endlich zum weiteren Betrieb des AKW Krümmel Stellung nehmen und deutlich machen, ob er sich im stark abgeschwächten Sinne des schwarz- grünen Zusatzantrags vom 1. September 2009 (Drs. 19/3990) zur Stilllegung von Krümmel bekennen möchte oder nicht.
Am 24. April 2010 findet die Menschenkette „Kettenreaktion“ zwischen den AKWs Krümmel und Brunsbüttel quer durch Hamburg statt, zu der neben Umweltverbänden, Gewerkschaften, SPD, Partei und Fraktion DIE LINKE auch die GAL aufruft. Dies bietet dem Senat Gelegenheit, wenigstens den von Schwarz-Grün beschlossenen unzureichenden Berichtspflichten endlich nachzukommen.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird aufgefordert,
der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 31. Mai 2010 entsprechend dem am 2. September 2009 angenommenen Zusatzantrag „Atomkraftwerk Krümmel endgültig stilllegen“ (Drs. 19/3990) Bericht zu erstatten,
1. ob nach Ansicht des Senats Zweifel am weiteren sicheren Betrieb des AKW Krümmel bestehen oder nicht,
2. inwieweit bei den zuständigen Stellen erwirkt wurde, die Ereignisse und Versäumnisse im AKW Krümmel genau zu prüfen,
3. was die genaue Aufarbeitung des Zwischenfalles im AKW Krümmel am 04. Juli 2009 ergeben hat,
4. ob der Senat auch eine genaue Aufarbeitung des erneuten Störfalls im AKW Krümmel am 12. März 2010 vornehmen und die Ergebnisse mitteilen will,
5. was der Senat mit Blick auf den Störfall im weitgehend baugleichen AKW Brunsbüttel vom 25. März 2010 unternommen hat,
6. ob der Senat Maßnahmen in Erwägung gezogen hat, die zu einer dauerhaften Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel führen könnten.
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Beschluss: Ablehnung; am 22.04.2010 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU und GAL gegen die Stimmen der SPD und LINKEN