Am Freitag, den 19. September beginnt das große Sammeln. Nach dem Auftaktfest in der Ida-Ehre-Gesamtschule in Eimsbüttel werden in einer Aktion „Auf der Reeperbahn nachts um halb eins“ die ersten Unterschriften gesammelt - mit dabei sein werden Prominente und Kiezgrößen.
Es geht um eine Schule, in der die SchülerInnen von der 1 – 10 Klasse gemeinsamen lernen. Eine Aussortierung nach der 4. oder 6. Klasse soll es nicht mehr geben. Es wurde immer wieder festgestellt, dass in keinem anderen Land die soziale Herkunft derartig verstärkt wird wie in Deutschland. Die kompensatorische Funktion der Bildung wird in ihr Gegenteil verkehrt. Es wird ständig gegen die UN-Kinderrechtskonvention, in der das Recht auf Gleichheit, Menschenwürde und Schutz vor Diskriminierung für alle Kinder gefordert wird, verstoßen.
Seit 2001 belegen die PISA-Studien, dass in Gemeinschaftsschulen wie in Finnland oder Kanada bessere Lernerfolge erzielt werden als in unserem gegliederten Schulsystem. Auch die Ausbildung in Hamburger Schulen endet für viele Kinder und Jugendliche in einer Sackgasse – über 10% liegt der Anteil der SchülerInnen, die gar keinen Schulabschluss erhalten.
Damit muss Schluss sein, deshalb werden Unterschriften gesammelt.
Abgestimmt wird über den Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeinschaftsschule in Hamburg.
Es soll regelhaft ermöglicht werden, wofür alljährlich in Deutschland der Schulpreis verliehen wird: „ Eine Schule kann den Unterricht klassen-, kurs-, jahrgangs- oder stufenübergreifend organisieren.“ Das gemeinsame Lernen kann durch unterschiedliche Formen der Differenzierung erfolgen. Ziel ist ein inklusives Schulwesen.
Im Gegensatz zur Integration geht das pädagogische Modell der Inklusion davon aus, dass es keine homogenen Klassen sondern nur heterogene Klassen gibt. Diese Unterschiedlichkeit ist eine gute Ausgangssituation damit alle mit- und voneinander und alle insgesamt mehr und besser lernen. Es geht um die drei Fähigkeiten, die ein junger Mensch braucht um im Leben zu bestehen:
Fachkompetenz
Soziale Kompetenz
Methodenkompetenz
Wenn ein Argument gegen „Eine Schule für Alle“ nicht zutrifft, dann das der „Gleichmacherei“.
Jede Gemeinschaftsschule kann in ihrem Schulprogramm die innere Schulorganisation festlegen, z.B. die Unterrichtsorganisation, die Einrichtung einer Sekundarstufe II, die Dauer der Schulzeit bis zum Abitur und die Bildungsschwerpunkte. Bei gleicher Schulstruktur wird eine große Bandbreite von unterschiedlichen Schwerpunkten ermöglicht.
Ein anderes Argument, das gern gegen die Schule für Alle angeführt wird, ist, dass der Elternwille abgeschafft wird.
Dabei haben Eltern wie im Gesetzentwurf für eine Gemeinschaftsschule ausgeführt, an keiner anderen Schulform so viel Einwirkungsmöglichkeiten.
Integrationsklassen sind in der Primarstufe und der Sekundarstufe I vorgesehen – die Eltern entscheiden aber, ob ihr Kind, dass sonderpädagischen Förderbedarf hat, in eine Integrationsklasse oder einer speziellen Sonderschulen unterrichtet wird.
Die Eltern entscheiden, welche Schule im Anschluss an die Grundschule ihr Kind besuchen soll. Bei den Übergängen von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe bis hin zu einem Schulwechsel bleibt der Elternwille erhalten. Ein Sitzenbleiben soll vermieden werden, aber Eltern können erwirken, dass ihr Kind eine Klassenstufe wiederholt.
Im jetzigen dreigliedrigen Schulsystem und auch in dem von CDU und GAL geplanten Zwei-Säulen-Modell endet der der Elternwille nach Klasse 6, dann entscheidet nämlich die Zeugniskonferenz.
Nein, die Gymnasien werden nicht abgeschafft, sondern weiter entwickelt. Das einzige, was sie verlieren werden, ist ihr elitärer Status als die „oberen“ Schulen, die andere Schulen „unter sich“ haben.
Gymnasien sind Schulen, auf denen junge Menschen ihr Abitur machen können. Nach der 10. Klasse der Gemeinschaftsschule können SchülerInnen eine gymnasiale Oberstufe besuchen, in der die Voraussetzungen für eine Fachhochschulereife erworben werden können oder mit der Abiturprüfung abschließen. Erreicht werden soll allerdings, dass mehr als 30% eines Jahrgangs (das ist die jetzige Quote in Hamburg) zum Abitur geführt werden.
Ist das Volksbegehren erfolgreich, ist die Behörde für Schule und Berufsbildung gehalten eine Planung für die Gemeinschaftsschule in Hamburg zu erarbeiten.
Parallel zur Europawahl im Mai 2009 oder zur Bundestagswahl im September 2009 wird dann der Volksentscheid durchgeführt.
Zum Schuljahr 2011/2012 kann die „Schule für Alle“ eingeführt werden.
Einer, von dem man es nicht erwartet hatte – Dr. Jürgen Hogeforster, Präsident des Hanse Parlaments – sagt: „Das deutsche Bildungssystem ist deutlich gegliedert, um den unterschiedlichen individuellen Begabungen besser gerecht zu werden. Tatsächlich geschieht jedoch genau das Gegenteil: Individuelle Stärken werden kaum gefördert. Dabei hat jeder einzelne Mensch – auch der Behinderte – mindestens eine Stärke, die die Gesellschaft braucht. Doch es wird selektiert, gegliedert, ausgegrenzt. Damit wird weder den Leistungsstarken, noch den Schwächeren und Behinderten geholfen. Wir müssen wieder zurückfinden, zu einer integrierten Schule, die alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam entwickelt.“
Wir haben jetzt in Hamburg die Chance. So nah dran waren wir noch nie. Jede Unterschrift zählt: Volksbegehren vom 19. September bis 9. Oktober!
Nachdem der Landesabstimmungsleiter die Durchführung des Volksbegehrens Eine Schule für alle amtlich bekannt gemacht hat, können auch bereits Briefwahlunterlagen (Briefeintragung) beantragt werden. Dies ist besonders für die Bürgerinnen und Bürger wichtig, die vom 19.9. bis 9.10. außerhalb Hamburgs sein sollten, sich aber am Volksbegehren beteiligen möchten. Der Antrag kann sofort schriftlich, per e-mail oder Online bei der Ausgabestelle für Briefeintragung, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Briefeintragungsstelle Volksbehren, Klosterwall 4, City-Hof B, III. Stock gestellt werden.
Möchten Sie die Unterlagen lieber per Post beantragen, finden Sie einen Muster-Antrag zum Herunterladen auf der Seite der Volksinitiative unter Material.