BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3538
19. Wahlperiode 10.07.09
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus und Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE) vom 10.07.09
Betr.: Evaluation des § 4 des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG)
Am 24. September 2009 findet im Gesundheitsausschuss eine Anhörung zur großen Anfrage der SPD (Drs. 19/2412) „Vorsorgeuntersuchungen nach
SGB V sowie gemäß Hamburgischem Kinderbetreuungsgesetz (KibeG): Welche Kinder werden bisher vom Senat trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht untersucht und was unternimmt der Senat gegen die geringere Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in sozial schwächeren Stadtteilen?“
Von großem Interesse für diese Anhörung sind die Ergebnisse der Evaluation des Umsetzungsprozesses des § 4 (Gesundheitsvorsorge) des KibeG. In der Drs. 19/750 teilte der Senat mit, dass diese Evaluation im Auftrag der
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz durch ein extern vergebenes Gutachten erfolgt und erste Ergebnisse noch im 3. Quartal 2008 erwartet werden. Im Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes heißt es, dass die BSG die Ergebnisse der externen Evaluation berücksichtigen will, um zu überprüfen, ob Problemfälle erreicht werden.
Wir befinden uns nun im 3. Quartal 2009. Das Gutachten müsste längst vorliegen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier