BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3694
19. Wahlperiode 24.07.09
Antrag der Abgeordneten Kersten Artus, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Intersexualität – Bundesratsinitiative zur Änderung des Personenstandsgesetzes
Viele Studien belegen, dass es eine Vielzahl von Geschlechtern gibt. Intersexuell sind Menschen, die ein nicht eindeutig männliches oder weibliches Geschlecht vorweisen und somit nicht den Kategorien „männlich“ oder „weiblich“ zuzuordnen sind. Dies ist jedoch weder in der deutschen Gesellschaft, noch in den medizinnahen und psychologischen Berufen, noch in der deutschen Rechtsprechung und Gesetzen verankert.
Die Folgen sind für die Betroffenen verheerend. So sind die Eltern intersexueller Kinder gezwungen, eine Einteilung vorzunehmen. Dies erfolgt in der Regel durch geschlechtszuweisende Operationen. Die gesetzliche Grundlage ist § 21 Absatz 1 Nummer 3 Personenstandsgesetz (PstG): Das Geschlecht eines Kindes ist in das Geburtenbuch einzutragen. Auch wenn das PstG
nicht direkt von „männlich“ und „weiblich“ spricht, so ist im Kommentar zu § 21 PstG Rz. 71 von Hepting/Gaaz nachzulesen: Die Eintragung „Zwitter“ wird als unzulässig angesehen, weil dieser Begriff dem deutschen Recht unbekannt ist. (1)
Zudem muss gemäß § 47 PstG die Geschlechtsbestimmung berichtigt werden, falls sich während der Kindsentwicklung eine Veränderung ergibt. Außerdem geht die deutsche Rechtsordnung nur von zwei Geschlechtern aus, „männlich“ und „weiblich“. Dieses wird deutlich in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, in dem es heißt, Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz besagt nun, dass niemand aufgrund seines Geschlechts bevorteilt oder benachteiligt werden darf. Dies ist ein deutlicher Widerspruch zum heutigen Wissen und Lebensrealitäten.
Um allen Geschlechtern gleiches Recht zuzugestehen, um Eltern bei der Geburt eines intersexuellen Kindes zu entlasten, aber auch um die Vielfalt der Geschlechter gesellschaftlich sichtbar zu machen, kommt die Hamburgische Bürgerschaft zu dem Schluss, mittels einer Bundesratsinitiative eine Änderung des Personenstandsgesetzes zu erwirken.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
- dass der Senat der Stadt Hamburg im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Änderung
des Personenstandsgesetzes einbringt mit dem Ziel der ersatzlosen Streichung
von § 21 Absatz 1 Nummer 3;
- die Bürgerschaft bis Ende des Jahres 2009 über ihre Bemühungen zu unterrichten.
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(1) Schattenbericht zum 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW) erstellt von dem Verein Intersexuelle Menschen e.V./XY-Frauen, Seite 138F,
http://intersex.schattenbericht.org/