BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3614
19. Wahlperiode 16.07.09
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dora Heyenn, Elisabeth Baum und Kersten Artus
(Fraktion DIE LINKE) vom 16.07.09
Betr.: Kurzarbeit in Zeitarbeitsunternehmen
Mit Unterstützung der Bundesregierung ist die Zeitarbeitsbranche in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. So hat zum Beispiel die rot-grüne Bundesregierung 2003 Leiharbeit erleichtert, indem sie das Synchronisationsverbot aufgehoben hat. Seither darf die Laufzeit des Leiharbeitsvertrags genauso lang sein wie der Einsatz bei einer bestimmten Firma. 2008 waren circa 27.500 Beschäftigte (Stichtag 30. Juni 2008) bei 384 Zeitarbeitsfirmen in Hamburg angestellt.
Am 12. Januar 2009 hat die Bundesregierung das arbeitsmarktpolitische Instrument Kurzarbeit erstmals auch für die Zeitarbeitsbranche zugänglich gemacht. Dabei ist ein vorübergehender Arbeitsausfall im Beschäftigungsunternehmen genau das Risiko, das nach den bisherigen Regeln grundsätzlich die Zeitarbeitsfirmen zu tragen hatte. Bisher hatten Leiharbeitnehmer/-innen bei Wegfall eines Verleihauftrags Anspruch auf den vollen Lohn. Der Verleiher musste alternative Einsätze prüfen. Jetzt wird dieser, oft damals schon hypothetische, Lohnanspruch bei Kurzarbeit praktisch aufgehoben und durch das deutlich niedrigere Kurzarbeitergeld ersetzt.
Die gesetzliche Regelung zur Kurzarbeit für Leiharbeitskräfte ist völlig unzureichend, da das Risiko der Verarmung in der Zeitarbeitsbranche so groß ist, dass bereits ohne Kurzarbeit viele Leiharbeitnehmer/-innen auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen sind.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
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