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21. Juli 2009 Kersten Artus, Gesundheit, Kleine Anfrage, Vorgang abgeschlossen

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
19/3564
19. Wahlperiode 13.07.09

Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (Fraktion DIE LINKE) vom 13.07.09

Betr.: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Angehende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten absolvieren nach ihrem abgeschlossenen Studium eine Ausbildung mit staatlicher Prüfung. Der Abschluss ist entweder nach einer dreijährigen Vollzeitausbildung oder einer fünfjährigen berufsbegleitenden Ausbildung zu erlangen. Während dieser zusätzlichen Ausbildung ist eine praktische Tätigkeit über mindestens 1.800 Stunden in einem Krankenhaus vorgeschrieben, davon 1.200 an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung und 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung. Die praktische Tätigkeit erstreckt sich in der Regel über mindestens eineinhalb Jahre. Das Psychotherapeutengesetz sieht dafür keine Vergütung vor, deshalb muss diese psychotherapeutische Tätigkeit selbst von den Anwärtern und Anwärterinnen finanziert
werden.

Die Kosten für die dreijährige Ausbildung liegen zwischen 15.000 und 40.000 Euro, teilweise noch höher, insbesondere für die psychodynamischen Verfahren, den Verdienstausfall während der praktischen Tätigkeit nicht mitgerechnet. Fast zwei Drittel der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung, kurz PiA, verfügt deshalb nur über ein Einkommen, das unterhalb
des Existenzminimums liegt, ohne dass sie genügend Zeit haben, ihren Lebensunterhalt anderweitig zu verdienen.

Nach einer Befragung von 385 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in 214 Einrichtungen verdienen rund 40 Prozent der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung zwischen 500 und 1.500 Euro. Und während in ostdeutschen Bundesländern eine Vergütung sogar zu 80 Prozent üblich ist, verzichten Hamburger Kliniken fast vollständig auf eine angemessene Entlohnung. Nach der Befragung zahlreicher Hamburger PiA führten diese von ihrem ersten Tag an selbstständig die komplette Bandbreite der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch (Erstgespräche, Diagnostik, Therapieplanung, Einzel- und Gruppenpsychotherapien). Die erbrachten Leistungen wurden von den Krankenkassen bezahlt, jedoch nicht in die Hände der Leistungserbringerinnen und -erbringer.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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