8. Juli 2008

Hartz IV erschwert Frauen Zuflucht ins Frauenhaus

Durch die Einführung von SGB II und SGB XII Anfang 2005 wurden die Rechtsgrundlagen der Hilfe für Frauen und Kinder, die Opfer häuslicher Gewalt sind, enorm verändert.

Erst zum 01. September 2005 ist der § 36a in Kraft getreten, der die Kostenübernahme für einen Frauenhausaufenthalt regelt.

Im Januar 2006 hat die Bundesagentur für Arbeit das Papier „Fragen und Antworten zu den Regelungen des SGB II mit Blick auf die besondere Situa-tion gewaltbetroffener Frauen“ veröffentlicht. In dem Papier werden Fragen erörtert wie die Auflösung der Bedarfsgemeinschaft mit dem Ehemann, die sachliche und örtliche Zuständigkeit, Zumutbarkeit von Arbeit, Mehrbedarfs-leistungen für Alleinerziehende, Anrechnung anderer Sozialleistungen, Bar-auszahlung in Notfällen, Heranziehung des unterhaltspflichtigen Ehemanns, Datenschutz und die Gewährung von Möbelbeihilfen. Unklar ist allerdings geblieben, inwieweit diese Hinweise der Bundesagentur für Arbeit in der Praxis der team.arbeit.hamburg – Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II berücksichtigt werden.

Der Arbeitsaufwand der Frauenhäuser ist insbesondere wegen der Probleme bei der Umsetzung von SGB II höher geworden.

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier.