30. November 2008

Hartz IV-Regelsätze: Nach Vorlagebeschluss des Hessischen Landessozialgerichts mögliche Ansprüche prüfen

Der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts bezweifelt in einem dort anhängigen Verfahren die verfassungsrechtliche Konformität der Hartz IV-Regelsätze. Geklagt hat eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Nachdem das Gericht vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt hat, ist deutlich geworden, dass insbesondere der Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht hinreichend berücksichtigt wird. Das Hessische Landessozialgericht hat deshalb nach mündlicher Verhandlung am 29. Oktober 2008 beschlossen (AZ L 6 AS 336/07), die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen.

Unter Heranziehung der steuerrechtlichen Verschonungsgrenze, die auch als Maßstab für das sozialrechtliche Existenzminimum herangezogen werden müsste, kommen die Darmstädter Richter zu dem Schluss, dass die Regelleistungen von Familien weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar seien. DIE LINKE und die sozialen Initiativen und Verbände haben die Unterversorgung und sozio-ökonomische Ausgrenzung zeitigenden Hartz IV-Regelsätze von Anbeginn als mit der Menschenwürde nicht vereinbar und eines sozialen Rechtsstaats nicht würdig kritisiert.

In der Hamburgischen Bürgerschaft hatte die Linksfraktion noch jüngst den schwarz-grünen Senat aufgefordert, wenigstens den BezieherInnen von Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch Bedarfsgerechtigkeit zu Teil werden zu lassen (Drs. 19/630). Eine Regelsatzerhöhung im Rechtskreis des SGB XII hätte in der Landeshoheit gelegen. Die Koalitionäre verweigerten sich jedoch diesem dringenden Gebot sozialer Gerechtigkeit und wollten unter allerlei Ausflüchten die Verantwortung dem Bund zuschieben, der aber ebenfalls tatenlos bleibt. Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, wenn gravierende gesetzesgeberische Fehlentscheidungen beinahe nur noch durch höchstrichterliche Beschlüsse und nicht durch politische Vernunft kassiert werden können.

Es bleibt nun abzuwarten, wie die Karlsruher Richter die Sache bewerten werden. Für den Fall, dass die geltenden Hartz IV-Regelsätze ganz oder zum Teil als mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt werden, könnten Hartz IV-Betroffenen hieraus Ansprüche entstehen. Diese Ansprüche müssen gegenüber den Trägern der Grundsicherung, unter Berücksichtigung der Vier-Jahres-Frist  für das Jahr 2005 noch bis Ende 2008, geltend gemacht werden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland hält auf seiner Internetseite Standardanträge zur Überprüfung, ggf. zu einem Widerspruch und ggf. zu einer Klage vor.  

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