6. August 2010

Bundeseinheitlicher Nichtraucherschutz? - Dyckmanns redet blauen Dunst.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmanns, FDP, hat sich für einen bundesweiten einheitlichen Nichtraucherschutz ausgesprochen. Hierzu erklärt Kersten Artus, gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion Hamburg: „<//font><//font>Bevor die Drogenbeauftragte Länderkompetenzen in Frage stellt, sollte sie sich an die Bundesregierung selbst wenden und dort alle Möglichkeiten ausschöpfen lassen. Frau Dyckmanns Forderung klingt daher eher wie blauer Dunst. Die Bundesregierung hätte seit der Bundestagswahl im September 2009 ihre Möglichkeiten für einen besseren Nichtraucherschutz ergreifen können, in dem sie die Ausnahmeregelungen im § 5 der Arbeitsstättenverordnung für Betriebe mit Publikumsverkehr aufhebt."

Der § 5 der Arbeitsstättenverordnung besagt, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr kann davon abgesehen werden.

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