BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3211
19. Wahlperiode 09.06.09
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus (Fraktion DIE LINKE) vom 03.06.09
und Antwort des Senats
Betr.: Sozialpädagogische Prozessbegleitung in der Freien und Hansestadt Hamburg
Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten werden im Rahmen juristischer Prozesse nunmehr weniger als ein Objekt der Beweismittelaufnahme gesehen, sondern sind zu einem Subjekt des Verfahrens geworden, weswegen auch ihre Opferschutzrechte in hohem Maße beachtet werden müssen. Besonders bei diesen Delikten kann die Rolle als Zeuge/Zeugin eine schwere sekundäre Viktimisierung wie auch Retraumatisierung hervorrufen, dadurch dass das Erlebte im Rahmen des Prozesses erneut durchlitten wird. Bereits der Deutsche Juristinnenbund spricht sich für eine professionalisierte sozialpädagogische Prozessbegleitung aus, da weder die zur Objektivität (gemäß §160 Absatz 2 StPO) verpflichteten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, noch die Nebenklagevertreterinnen und -vertreter (gemäß §§ 406 g, 397 a, 395 StPO), noch die Vertrauenspersonen (gemäß § 406 f StPO) in der Lage sind, sich qualifiziert mit dem Opfer auseinanderzusetzen und einen Rückhalt zu bieten.1
Die Hamburgische Polizeikriminalstatistik2 des Jahres 2008 weist zudem einen Anstieg in den Zahlen von angezeigten Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen auf, besonders drastisch erweist sich der Anstieg bei Kindern und Jugendlichen mit mehr als 300 Prozent. Gerade weil bekanntermaßen in Fällen der sexualisierten Gewalt immer eine hohe Dunkelziffer angenommen werden muss und weil die Betroffenen aufgrund der hohen physischen Belastung einen Prozess oftmals nicht durchstehen können und weil sich bereits bei den registrierten Fällen zeigt, dass ein Viertel der Täterinnen und Täter in verwandtschaftlicher Beziehung zum Opfer standen, ergibt sich als logische Konsequenz, dass auch familiäre Vertrauenspersonen nicht immer geeignet für eine Prozessbegleitung sind, noch qualifiziert sind, der Retraumatisierung und sekundären Viktimisierung entgegenzuwirken.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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