BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4792
19. Wahlperiode
07.12.09
Antrag
der Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
zur Drs. 19/4714
Betr.: Aufwertung und Verdrängung in den Quartieren stoppen!
Spätestens seit den Neunzigerjahren, in einigen Vierteln auch schon früher einsetzend, zeigen sich in der Freien und Hansestadt Hamburg die negativen Auswirkungen der oftmals sanierungsbedingten Aufwertung und Modernisierung und der daraus resultierenden Verdrängung vieler, teilweise langansässiger Menschen aus ihren Wohnquartieren. Die unter dem Begriff Gentrifizierung zusammengefassten Entwicklungen sind in den vergangenen Monaten zum Gegenstand breit geführter, öffentlicher Auseinandersetzungen geworden. Insbesondere die Besetzung des bedrohten Gängeviertels, das Manifest „Not In Our Name, Marke Hamburg!“, der Konflikt um das Frappant-Gelände und die Aktivitäten des neu gebildeten Netzwerks „Recht auf Stadt“ haben die Frage nach der weiteren Entwicklung Hamburgs im Interesse seiner Bewohner/-innen auf die Tagesordnung gesetzt. Deutlich ist dabei, dass in der Stadtentwicklungspolitik, die bisher vor allem auf „Leuchtturmprojekte“ und den Ausbau von renditeträchtigem Gewerberaum (Büros, Hotels) bei gleichzeitiger Vernachlässigung des sozialen Wohnungsneubaus und des Schutzes besonders von der Aufwertung bedrohter Quartiere setzt, ein grundsätzlicher Richtungswechsel vonnöten ist.
Die durch verschiedene Kleine und Große Anfragen an den Senat und andere Untersuchungen zutage getretenen beziehungsweise erhärteten Tendenzen belegen die Fehlentwicklung der Stadtentwicklungspolitik. So ist zum Beispiel auf ehemals städti-
schen Grundstücken zwischen 2002 und 2008 nahezu drei Mal so viel Gewerberaum (508.300 m2 BGF) entstanden wie für Wohnzwecke (173.800 m2 BGF), obwohl der Senat das Ziel einer auch bevölkerungsmäßig „wachsenden Stadt“ verfolgt und etwa
eine 1 Million m2 Büroraum leer stehen. Als Ergebnis des in den letzten Jahren massiv reduzierten sozialen Wohnungsbaus und des daraus resultierenden Wohnungsmangels explodieren rund um die City die Preise (in St. Pauli von 2005 bis September
2009 um 27,7 Prozent), werden in großer Anzahl Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt (in St. Georg wird von einer Erhöhung der Eigentumsquote um 10 Prozent innerhalb von zehn Jahren gesprochen), geht der Anteil der Ausländer/-innen und der
Familien mit Kindern massiv zurück und so weiter.
Diese Zahlen und viele weitere Daten belegen, welchen Stellenwert die Aufwertung und Verdrängung vor allem in den innerstädtischen Vierteln mittlerweile erlangt hat.
Wohnen wird hier immer teurer, diese Quartiere werden zu Hochburgen gut verdienender Schichten und immer neuer Hotel- und Gewerbebauten, die soziale Entmischung (Segregation) schreitet voran: Den Reichen die Altbauquartiere in der City, den Armen die Geschosswohnungen am Stadtrand!
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, 1. ab 2010 sämtliche Höchstgebotsverfahren auszusetzen und die Vergabe städtischer Grundstücke verstärkt nach stadtteilorientierten, integrierten und den Faktor Wohnen betonenden Kriterien bei Bevorzugung von Mieter- und Wohnungsbau-genossenschaften sowie Baugemeinschaften zu betreiben; 2. ab 2010 die Abgabepflicht der SAGA GWG vollständig und dauerhaft auszusetzen, den sozialen Wohnungsbau wieder stärker anzufahren und in anwachsendem Maße bis zum Jahre 2012 alljährlich auf die Zahl von 3.000 bis 4.000 neu errichteten, öffentlich geförderten Sozialwohnungen zu kommen; 3. bis zum 30. März 2010 alle Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit mit den bestehenden Regelungen Mietpreiserhöhungen eingedämmt werden können; 4. bis zum 30. März 2010 zu prüfen, welche Möglichkeiten beziehungsweise Alternativen bestehen, Mietpreisbindungen über die reguläre Laufzeit hinaus zu verlängern; 5. bis zum 30. März 2010 die Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher/-innen um 100 Euro heraufzusetzen; 6. bis zum 30. Juni 2010 eine groß angelegte Untersuchung zu den Ursachen und dem Phänomen der Gentrifizierung in den hamburgischen Stadtteilen vorzulegen und darin nicht zuletzt herauszukristallisieren, welche zurzeit noch unzureichend vorhandenen Datenbestände geschaffen werden müssen; 7. bis zum 30. Juni 2010 eine eigene Abteilung zum Komplex Gentrifizierung innerhalb der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einzurichten; 8. bis zum 30. Juni 2010 die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren in Sachen sozialer Erhaltungssatzungen samt Umwandlungsverordnung (vergleiche dazu unter anderem die Regelungen in München) zu schaffen; 9. bis zum 30. September 2010 zu prüfen, inwieweit in allen innenstadtnahen Stadtteilen soziale Erhaltungsverordnungen inklusive damit verbundenen Umwandlungsverordnungen erlassen werden können; 10. bis zum 30. September2010 einen revolvierenden Fonds in Höhe von 25 Millionen Euro anzulegen, mit dessen Hilfe das städtische Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB Absatz 1 Satz 3 und 4 bei möglichst vielen in Betracht kommenden Immo-bilien realisiert werden kann, um für die betroffenen Mieter/-innen günstige Mieten zu gewährleisten beziehungsweise vorübergehend Immobilien zu erwerben, deren Käufer/-innen keine Mieterschutzgarantien geben; 11. bis zum 30. September 2010 den Mietenspiegel unter Beteiligung vor allem der Mieterverbände und -zusammenschlüsse zu überprüfen und insbesondere dahingehend zu verändern, nicht nur die Neuvermietungen in die Berechnungen eingehen zu lassen; 12. bis zum 31. Dezember 2010 insbesondere für die innerstädtischen Viertel – in enger Zusammenarbeit und bei umfassender Beteiligung der Bürger/-innen – stadtteilentwicklungspolitische Leitbilder zu erstellen; 13. spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die Kappungsgrenze laut § 558 BGB – die zurzeit Erhöhungen der Kaltmiete innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent begrenzt – dahingehend zu verändern, dass innerhalb von fünf Jahren die Kaltmiete um maximal 20 Prozent erhöht werden darf; 14. spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, eine umfassende Mieterschutzgesetzgebung für Kleingewerbetreibende zu schaffen; 15. spätestens ab 2011 in den Mischvierteln einen mindestens 30-prozentigen Anteil für Wohnzwecke bei einem Großteil der (Gewerbe-)Neubauvorhaben zu berücksichtigen; 16. die genannten Maßnahmen in einem dauerhaften Dialog mit den einschlägigen Mieterverbänden und -zusammenschlüssen zu realisieren und weitestgehende Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen.
Beschluss: Ablehnung; am 09.12.2009 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, SPD und GAL gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE