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7. Dezember 2009 Fraktion, Joachim Bischoff, Stadtentwicklung, Anträge, Vorgang abgeschlossen

Aufwertung und Verdrängung in den Quartieren stoppen!

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4792
19. Wahlperiode
07.12.09


Antrag
der Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
zur Drs. 19/4714

Betr.: Aufwertung und Verdrängung in den Quartieren stoppen!


Spätestens  seit  den  Neunzigerjahren,  in  einigen  Vierteln  auch  schon  früher  einsetzend, zeigen sich in der Freien und Hansestadt Hamburg die negativen Auswirkungen der  oftmals  sanierungsbedingten  Aufwertung  und  Modernisierung  und  der  daraus resultierenden  Verdrängung  vieler,  teilweise  langansässiger  Menschen  aus  ihren Wohnquartieren. Die unter dem Begriff Gentrifizierung zusammengefassten Entwicklungen sind in den vergangenen Monaten zum Gegenstand breit geführter, öffentlicher Auseinandersetzungen  geworden.  Insbesondere  die  Besetzung  des  bedrohten  Gängeviertels,  das  Manifest  „Not  In  Our  Name,  Marke  Hamburg!“,  der  Konflikt  um  das Frappant-Gelände und die Aktivitäten des neu gebildeten Netzwerks „Recht auf Stadt“ haben  die  Frage  nach  der  weiteren  Entwicklung  Hamburgs  im  Interesse  seiner  Bewohner/-innen auf die Tagesordnung gesetzt. Deutlich ist dabei, dass in der Stadtentwicklungspolitik,  die  bisher  vor  allem  auf  „Leuchtturmprojekte“  und  den  Ausbau  von renditeträchtigem  Gewerberaum  (Büros,  Hotels)  bei  gleichzeitiger  Vernachlässigung des  sozialen  Wohnungsneubaus  und  des  Schutzes  besonders  von  der  Aufwertung bedrohter Quartiere setzt, ein grundsätzlicher Richtungswechsel vonnöten ist.

Die durch verschiedene Kleine und Große Anfragen an den Senat und andere Untersuchungen  zutage  getretenen  beziehungsweise  erhärteten  Tendenzen  belegen  die Fehlentwicklung der Stadtentwicklungspolitik. So ist zum Beispiel auf ehemals städti-
schen Grundstücken zwischen 2002 und 2008 nahezu drei Mal so viel Gewerberaum (508.300  m2  BGF)  entstanden  wie  für  Wohnzwecke  (173.800  m2  BGF),  obwohl  der Senat das Ziel einer auch bevölkerungsmäßig „wachsenden Stadt“ verfolgt und etwa
eine 1 Million m2 Büroraum leer stehen. Als Ergebnis des in den letzten Jahren massiv reduzierten  sozialen  Wohnungsbaus  und  des  daraus  resultierenden  Wohnungsmangels  explodieren  rund  um  die  City  die  Preise  (in  St.  Pauli  von  2005  bis  September
2009 um 27,7 Prozent), werden in großer Anzahl Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt (in St. Georg wird von einer Erhöhung der Eigentumsquote um 10 Prozent innerhalb von zehn Jahren gesprochen), geht der Anteil der Ausländer/-innen und der
Familien mit Kindern massiv zurück und so weiter.
Diese  Zahlen  und  viele  weitere  Daten  belegen,  welchen  Stellenwert  die  Aufwertung und  Verdrängung  vor  allem  in  den  innerstädtischen  Vierteln  mittlerweile  erlangt  hat.
Wohnen  wird  hier  immer  teurer,  diese  Quartiere  werden  zu  Hochburgen  gut  verdienender  Schichten  und  immer  neuer  Hotel-  und  Gewerbebauten,  die  soziale  Entmischung  (Segregation)  schreitet  voran:  Den  Reichen  die  Altbauquartiere  in  der  City, den Armen die Geschosswohnungen am Stadtrand!
 
Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, 1.    ab  2010 sämtliche Höchstgebotsverfahren  auszusetzen  und  die  Vergabe städtischer Grundstücke verstärkt nach stadtteilorientierten, integrierten und den Faktor Wohnen betonenden Kriterien bei Bevorzugung von Mieter- und Wohnungsbau-genossenschaften sowie Baugemeinschaften zu betreiben; 2.    ab 2010 die Abgabepflicht der SAGA GWG vollständig und dauerhaft auszusetzen,  den  sozialen  Wohnungsbau  wieder  stärker  anzufahren  und  in  anwachsendem Maße bis zum Jahre 2012 alljährlich auf die Zahl von 3.000 bis 4.000 neu errichteten, öffentlich geförderten Sozialwohnungen zu kommen; 3.    bis zum 30. März 2010 alle Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit mit den bestehenden Regelungen Mietpreiserhöhungen eingedämmt werden können; 4.    bis zum 30. März 2010 zu prüfen, welche Möglichkeiten beziehungsweise Alternativen  bestehen,  Mietpreisbindungen  über  die  reguläre  Laufzeit  hinaus  zu  verlängern; 5.    bis zum 30. März 2010 die Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher/-innen um 100 Euro heraufzusetzen; 6.    bis zum 30. Juni 2010 eine groß angelegte Untersuchung zu den Ursachen und dem Phänomen der Gentrifizierung in den hamburgischen Stadtteilen vorzulegen und darin nicht zuletzt herauszukristallisieren, welche zurzeit noch unzureichend vorhandenen Datenbestände geschaffen werden müssen; 7.    bis zum 30. Juni 2010 eine eigene Abteilung zum Komplex Gentrifizierung innerhalb der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt einzurichten; 8.    bis  zum  30.  Juni  2010  die  Voraussetzungen  für  ein  vereinfachtes  Verfahren  in Sachen sozialer Erhaltungssatzungen samt Umwandlungsverordnung (vergleiche dazu unter anderem die Regelungen in München) zu schaffen; 9.    bis zum 30. September 2010 zu prüfen, inwieweit in allen innenstadtnahen Stadtteilen  soziale  Erhaltungsverordnungen  inklusive  damit  verbundenen  Umwandlungsverordnungen erlassen werden können; 10.  bis zum 30. September2010 einen revolvierenden Fonds in Höhe von 25 Millionen  Euro  anzulegen,  mit  dessen  Hilfe  das  städtische  Vorkaufsrecht  nach  §  24 BauGB Absatz 1 Satz 3 und 4 bei möglichst vielen in Betracht kommenden Immo-bilien realisiert werden kann, um für die betroffenen Mieter/-innen günstige Mieten zu  gewährleisten  beziehungsweise  vorübergehend  Immobilien  zu  erwerben, deren Käufer/-innen keine Mieterschutzgarantien geben;  11.  bis zum 30. September 2010 den Mietenspiegel unter Beteiligung vor allem der Mieterverbände und -zusammenschlüsse zu überprüfen und insbesondere dahingehend zu verändern, nicht nur die Neuvermietungen in die Berechnungen eingehen zu lassen; 12.  bis  zum  31.  Dezember  2010  insbesondere  für  die  innerstädtischen  Viertel  –  in enger  Zusammenarbeit  und  bei  umfassender  Beteiligung  der  Bürger/-innen  – stadtteilentwicklungspolitische Leitbilder zu erstellen; 13.  spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, die Kappungsgrenze laut § 558 BGB – die zurzeit Erhöhungen der Kaltmiete innerhalb von drei Jahren auf 20 Prozent begrenzt – dahingehend zu verändern,  dass  innerhalb  von  fünf  Jahren  die  Kaltmiete  um  maximal  20  Prozent erhöht werden darf; 14.  spätestens bis zum 31. Dezember 2010 eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, eine umfassende Mieterschutzgesetzgebung für Kleingewerbetreibende zu schaffen; 15.  spätestens ab 2011 in den Mischvierteln einen mindestens 30-prozentigen Anteil für Wohnzwecke bei einem Großteil der (Gewerbe-)Neubauvorhaben zu berücksichtigen; 16.  die  genannten  Maßnahmen  in einem  dauerhaften  Dialog  mit  den  einschlägigen Mieterverbänden  und  -zusammenschlüssen  zu  realisieren  und  weitestgehende Transparenz für die Öffentlichkeit herzustellen.


Beschluss: Ablehnung; am 09.12.2009 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, SPD und GAL gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE