BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6469
19. Wahlperiode
22.06.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 15.06.10
Betr.: 20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren – Frauen in die Aufsichtsräte
Auf der Tagesordnung der diesjährigen Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) am 10. und 11. Juni 2010 in Dresden stand eine gesetzliche Mindestquote für Frauen in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen auf der Tagesordnung.
Laut Presseverlautbarung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen in Berlin hat das Gremium über die Frage, „inwieweit eine gesetzliche Quote einer Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen erforderlich ist, eine intensive Debatte geführt.
Dabei haben die Bundesländer dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf erkannt und waren sich darüber einig, dass eine gesetzliche Mindestregelung notwendig ist. Die Mehrheit der Bundesländer stimmte für eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für alle deutschen, dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Unternehmen in dieser Legislaturperiode. Differenzen bestanden hinsichtlich der Frage, wann diese Quote eingeführt, in welchen Fristen sie umgesetzt und in welcher Ausgestaltung sie erfolgen soll.“ Auch Senator Till Steffen (GAL) hat sich zu verschiedenen Gelegenheiten positiv zu den Effekten von Quotierungen geäußert.
Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:
Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier