15. Juni 2010

20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren – Frauen in die Aufsichtsräte

BÜRGERSCHAFT  DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6469
19. Wahlperiode
22.06.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 15.06.10

Betr.:  20. Konferenz  der  Gleichstellungs-  und  Frauenministerinnen  und  -minister, -senatorinnen und -senatoren – Frauen in die Aufsichtsräte

Auf  der  Tagesordnung  der  diesjährigen  Konferenz  der  Gleichstellungs-  und Frauenministerinnen  und  -minister,  -senatorinnen  und  -senatoren  (GFMK) am  10.  und  11.  Juni 2010  in  Dresden  stand  eine  gesetzliche  Mindestquote für Frauen in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen auf der Tagesordnung.

Laut Presseverlautbarung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und  Frauen  in  Berlin  hat  das  Gremium  über  die  Frage,  „inwieweit  eine  gesetzliche Quote einer Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten  deutscher  Unternehmen  erforderlich  ist,  eine  intensive  Debatte  geführt.
Dabei  haben  die  Bundesländer  dringenden  gesetzlichen  Handlungsbedarf erkannt und waren sich darüber einig, dass eine gesetzliche Mindestregelung notwendig  ist.  Die  Mehrheit  der  Bundesländer  stimmte  für  eine  gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für alle deutschen, dem Mitbestimmungsrecht unterliegenden Unternehmen in dieser Legislaturperiode. Differenzen bestanden hinsichtlich der Frage, wann diese Quote eingeführt, in welchen Fristen sie umgesetzt und in welcher Ausgestaltung sie erfolgen soll.“ Auch Senator Till  Steffen  (GAL)  hat  sich  zu  verschiedenen  Gelegenheiten  positiv  zu  den Effekten von Quotierungen geäußert.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier