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20. März 2009 Kleine Anfrage, Kersten Artus, Gesundheit, Vorgang im Prozess

Vertragsärztliche Versorgung

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                    
Drucksache19/2610  
19. Wahlperiode   18.03.2009

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE)

Betr.: Vertragsärztliche Versorgung

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg hat erstmalig für 2008 einen Versorgungsbericht vorgelegt. Aus den wenigen gelieferten Tabellen bzw. Grafiken soll unter anderem hervorgehen, dass der Versorgungsgrad bezüglich aller 14 ärztlicher Fachgruppen bei über 100 Prozent liegt. Laut Bundesarztregister der KBV (Stand 31.12.2007) ist der Planungsbereich Hamburg jedoch offen für: AugenärztInnen, FrauenärztInnen, KinderärztInnen, NervenärztInnen, OrthopädInnen und HausärztInnen. Gerade bei den Fachgruppen, die für die ärztliche Grundversorgung der HamburgerInnen am wichtigsten sind, scheint also ein Bedarf vorhanden zu sein. Aus dem Versorgungsbericht erfährt man jedoch z.B., dass der Versorgungsgrad im augenärztlichen Bereich 110% beträgt.

Diese Diskrepanzen lassen darauf schließen, dass es in Hamburg Sonderbedarfszulassungen gibt. Diese erscheinen jedoch nicht im Versorgungsbericht.

Einen ersten, ganz groben Blick auf mögliche regionale Sonderbedarfe liefern die Stadtteilprofile des Statistikamts Nord. Ebenfalls zum Stichtag 31.12.2007 ist hier nachzulesen, wie viel niedergelassene ÄrztInnen sowie angestellte ÄrztInnen und PraxisassistentInnen je Stadtteil praktizieren. Es lässt sich eine deutliche Ungleichverteilung von ÄrztInnen erkennen: in manchen Stadtteilen (z.B. Langenbek mit 4247, Rönneburg mit 3144 und Hamm-Süd mit 3847 EinwohnerInnen) gibt es weder Arzt noch Ärztin. In Blankenese und Harvestehude stehen jedoch für je 1000 EinwohnerInnen fast sieben ÄrztInnen zur Verfügung. Selbst ein Vergleich auf Bezirksebene zeigt noch große Unterschiede: Während in Eimsbüttel auf eine Ärztin oder einen Arzt 338 EinwohnerInnen kommen, sind es in Bergedorf 685.

Betrachtet man Hamburg gesamt, so versorgt eine Ärztin oder ein Arzt theoretisch 459 EinwohnerInnen und nicht etwa, wie der Versorgungsbericht unter Einbeziehung der psychologischen PsychotherapeutInnen vorgibt, 182.

Akut kranken Menschen kann man nicht zumuten mehrere Kilometer Fahrweg auf sich zu nehmen, um zu ihrem Hausarzt oder Kinderärztin zu gelangen. Bei leicht ansteckenden Krankheiten, wie z.B. Masern, fördert z.B. die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zudem die Ausbreitung von Epidemien.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1)    Was genau ist die Ursache dafür, das für AugenärztInnen, FrauenärztInnen, KinderärztInnen, NervenärztInnen, OrthopädInnen und HausärztInnen Anfang 2008 der Planungsbereich Hamburg offen war?
2)    Ist dies (Frage 1) immer noch der Fall?
a)    Wenn ja, was hat das für Konsequenzen?
b)    Wenn nein, inwiefern hat sich etwas geändert?
3)    In welchen Stadtteilen und für welche Fachgruppen gibt es in Hamburg Sonderbedarfsfeststellungen gemäß § 24 a) und b) Bedarfsplanungsrichtlinie? Bitte aufteilen nach § 24 a) und § 24 b).
4)    Werden im Bereich der KV Hamburg bereits Sicherstellungszuschläge gemäß § 105 Abs. 1 und 4 SGB V gewährt?
a)    Wenn ja, wie häufig auf welche Art und Weise und in welchen Fällen?
b)    Wenn nein, gibt es bereits Verhandlungen dazu?
5)    Wie viele ÄrztInnen stehen in den Hamburger Stadtteilen jeweils für die hausärztliche und für die fachärztliche Versorgung zur Verfügung? Bei den ÄrztInnen der hausärztlichen Versorgung bitte die KinderärztInnen extra aufführen.
6)    Wie verteilen sich die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden ÄrztInnen der 14 Fachgruppen auf die sieben Hamburger Bezirke? Bitte unterteilen in die jeweiligen Fachgruppen, sowie:
a)    Vertragsärzte und Vertragsärztinnen,
b)    Partner-Ärzte und –Ärztinnen gemäß § 101 Absatz 1 Nr. 4 SGB V,
c)    angestellte Ärzte und Ärztinnen,
d)    ermächtigte Ärzte und Ärztinnen.
7)    Wie viele Hamburger ÄrztInnen haben Zweigpraxen gegründet?
a)    Innerhalb von Hamburg,
b)    Außerhalb von Hamburg.
8)    In welchen Stadtteilen liegen die von Hamburger ÄrztInnen gegründeten Zweigpraxen?
9)    Ist es seit dem 1.01.2006 in Hamburg zu Praxisschließungen von niedergelassenen ÄrztInnen aufgrund von Insolvenz gekommen?
Wenn ja:
a)    ÄrztInnen welcher Fachrichtungen waren davon betroffen?
b)    In welchen Stadtteilen Hamburgs kam es zu Insolvenzen?
10)    Wie viele in Ruhestand gegangene Hamburger ÄrztInnen haben in den Jahren von 2000 bis 2008 keinen Nachfolger bzw. keine Nachfolgerin zur Praxisübernahme gefunden? Bitte unterteilen nach Jahren.
11)    Um welche Fachgruppen handelte es sich dabei und in welchen Stadtteilen lagen die damaligen Praxen?
12)    Welche Stadtteile waren in welcher Anzahl von Wegzügen durch Arztpraxen in den Jahren 2006 bis 2008 betroffen?
13)    Gab es Fälle, in denen der Zulassungsausschuss Praxisumzüge verweigert hat?
a)    Wenn ja, was waren das für Fälle?
b)    Wenn nein, warum nicht?
14)    Haben zurzeit weitere Medizinische Versorgungszentren (MVZ) eine Zulassung beantragt?
Wenn ja:
a)    Wie viele geplante MVZ sind es?
b)    Aus welchen Stadtteilen rekrutieren sich jeweils die Zulassungen hierfür?
c)    Welcher Stadtteil ist jeweils der Zielstadtteil?
d)    Wer ist der Träger bzw. die Trägerin des geplanten MVZs?
e)    Wann  wird der Zulassungsausschuss über die Anträge entscheiden?
15)    Wurden bisher Maßnahmen ergriffen, um die ärztliche Versorgung in Hamburgs sozial benachteiligten Stadtteilen zu gewährleisten?
a)    Wenn ja, welche Maßnahmen sind das und von wem wurden sie ausgeführt?
b)    Wenn nein, warum nicht?