Nicht unerwartet hat der Aufsichtsrat der HSH-Nordbank auf einer außerordentlichen Sitzung des Gremiums am 10. November seine beiden Vorstände Jochen Friedrich und Peter Rieck wegen Pflichtverletzung mit sofortiger Wirkung entlassen. Beide Vorstände sind für das Omega-Geschäft verantwortlich. Diese Operation aus dem Jahr 2007 diente zur Verschleierung der angeschlagenen Position der Bank. Zusätzlich geraten zwei weitere Personen in die Schusslinie: Die Ex-Vorstände Hartmut Strauß und Eckehard Dettinger-Klemm hätten einem Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer zufolge Pflichtverletzungen begangen. Bei allen soll geprüft werden, ob die Bank Schadenersatz geltend machen kann.
Diese Personalentscheidungen sind nur ein erster Schritt auf die schon länger zu beobachtenden Fehlentwicklungen bei der HSH-Nordbank. Es geht auch um die Verantwortung des jetzigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Nonnenmacher und die unzureichende Kontrolle durch den Aufsichtsrat. DIE LINKE fordert die Durchsetzung von Strafverfahren und Schadensersatzansprüche gegen ALLE Beteiligten!
Die Entlassung der Direktverantwortlichen verstärkt die Turbulenzen, die nicht ohne Auswirkungen auf den schwarzgrünen Senat bleiben wird. Noch vor dieser Entscheidung setzte die Parteibasis der Grünen nach heftiger Debatte auf der Landesmitgliederversammlung gegen den Wunsch der Parteiführung eine "Sonderprüfung" der Bank durch unabhängige Experten durch. Der GAL-Fraktionsvorsitzende Kerstan versuchte, den Antrag nach unabhängiger Prüfung mit Verweis auf das noch laufende Verfahren zum Freshfield-Gutachten zurückzuweisen. Durch eine solche Prüfung würde auch Finanzsenator Michael Freytag (CDU) erneut in die Schusslinie geraten und damit könnte die schwarz-grüne Koalition beschädigt werden.
Der Versuch, den Antrag zu verhindern, löste in der Versammlung noch mehr Protest aus. Eine Mehrheit der Mitglieder traut dem Freshfield-Gutachten nicht, weil das Unternehmen bereits im Vorfeld mit der Bank zusammengearbeitet hat. Der Parteivorstand gab schließlich den Widerstand auf und stimmte der Forderung nach einer Sonderprüfung zu.
Grundlage für die geplante Entlassung der Vorstände ist das Gutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer über Verfehlungen bei Geschäften der Bank. Die beiden Vorstände sollen dafür die Hauptverantwortung tragen. Es geht um „erhebliche Sorgfaltspflichtverletzungen“ bei Kreditersatzgeschäften Ende 2007.
Die beiden Kreislaufgeschäfte mit dem Titel „Omega 52“ und „Omega 55“, bei denen die Bank Wertpapiere an die BNP Paribas Bank auslagerte, sind von Rieck und Friedrich, aber auch von Nonnenmacher abgesegnet worden. Es geht um den Vorwurf eines Verstoßes gegen bankrechtliche Vorschriften. Vordergründig wurden RWA- Papiere (strukturierte Wertpapiere) von der Bank verkauft, dieser Verkauf zugleich aber durch Liquiditätfazilitäten faktisch in die Bankbücher reintegriert. Man umging durch dieses Manöver allerdings die Notwendigkeit von Risikorückstellungen und Wertberichtigungen.
Die „Omega“-Geschäfte dienten der Auslagerung dieser toxischen Papieren und der Reduktion der Risikovorsorge. Risiko-Aktiva wurden an die Zweckgesellschaften „Omega“ verkauft. Die geschäftsführende Bank BNP bestand zunächst auf einer Abklärung dieser Operation bei der Bankaufsicht Baffin, verzichtet letztlich dann aber doch darauf. Die Omega-Transaktionen waren mit Sicherheit kein übliches RWA-Geschäft, wie es die HSH Nordbank dieser Tage behauptet. Die Bank kaufte sich durch diese fragwürdige Transaktion Zeit, weil sie im folgenden Jahr 2008 die Eigenkapital- und Liquiditätssituation durch eine Kapitalerhöhung um 2 Mrd. Euro zeitweilig beheben konnte. Am Ende des Jahres wurde die kritische Konstellation mit einer SOFFIN-Garantie von 30 Mrd. Euro, einem Kapitaleinschuss von 3 Mrd. Euro und einem Bürgschaftsrahmen von 10 Mrd. Euro weiter abgemildert.
In der Tat sind die Vorstandsmitglieder Rieck und Friedrich tief in die Lastminute- und Kreislaufgeschäfte mit dem schönen Namen „Omega“ Ende 2007 verwickelt. Eine Sonderprüfung ist zweifellos ein starkes Instrument zur Aufklärung der „undurchsichtigen HSH-Nordbank-Geschäfte“. Zum Beweis hätte es allerdings schon nicht der Sonderuntersuchung durch die Wirtschaftskanzlei Freshfield bedurft. Allein aus der seit März 2009 vorliegenden Prüfung des Geschäftsjahres 2008 und den darin eingeschlossenen Sonderprüfungen geht hervor, dass die HSH-Bilanz Ende 2007 von „toxischem Müll“ gereinigt wurde, weil ansonsten höhere Absicherungen durch Eigenkapital fällig geworden wären. Die Bank wäre bereits im Frühjahr 2008 wegen massiver ökonomischer Schieflage in die Schlagzeilen geraten. Die Kapitalerhöhung im Sommer 2008 in Höhe von 2 Mrd. Euro wäre uns erspart geblieben. Und der Restrukturierungsprozess hätte ein Jahr früher einsetzen können.
Bekanntlich gehört auch Herr Nonnenmacher dem Vorstand der HSH Nordbank seit Oktober 2007 an und ist in den Zusammenhang mit den fragwürdigen Geschäftsoperationen stets eingebunden gewesen. Der von dem Aufsichtsratsvorsitzenden Kopper beständig ausgesprochene „Freibrief“ für Herrn Nonnenmacher ist nicht aufrecht zu erhalten.
Der Konflikt hat bereits Konsequenzen: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die HSH Nordbank werden ausgeweitet. Es wird ermittlungstechnisch intensiv dem Verdacht auf „Bilanzfälschung“ nachgegangen.
Doch damit nicht genug. Denn nunmehr zweifelt auch die EU-Kommission an der Rechtmäßigkeit der staatlichen Rettungsaktion aus dem Mai 2009. Damals ging es um eine weitere notwendige Kapitalerhöhung durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. Der der Kapitalerhöhung zugrundegelegte Aktienkurs von 19 Euro sei viel zu hoch gewesen. Es sei gegen Beihilfevorschriften verstoßen worden und es werde geprüft, ob den SteuerzahlerInnen Schaden entstanden ist.
Die Prüfung der EU-Kommission ist überfällig. Der Sachverhalt des viel zu hohen Aktienkurses, und damit der überteuerte Kaufpreis zu Lasten der Länder Hamburg und Schleswig Holstein, ist nicht überraschend und schon gar nichts Neues. Bereits im Juli 2009 hat DIE LINKE auf diese viel zu teure Emission hingewiesen. Worum geht es?
Im Mai 2009 hatte eine außerordentliche Hauptversammlung der schwer angeschlagenen HSH Nordbank einstimmig die dringend benötigte Kapitalerhöhung um 3 Mrd. Euro beschlossen. Dies machte eine Neubewertung der Aktien der Bank und damit der Gewichte der Anteilseigener notwendig. Nach einem von der Bank in Auftrag gegebenen Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC lag die Preisspanne für die neuen Anteilsscheine der HSH Nordbank zwischen 11 Euro und 20 Euro. Mitgesellschafter Flowers hielt ursprünglich einen Preis von 35 Euro für gerechtfertigt. Im weiteren Verhandlungsverlauf forderte er 26 Euro.
Der Buchwert der Bank wurde durch Gutachter auf rund 2 Mrd. Euro oder 23 Euro je Aktie festgesetzt. Der ausgehandelte Preis von 19 Euro liegt also unterhalb des Buchwertes. Als Flowers vor einigen Jahren bei der HSH Nordbank eingestiegen war, hatten seine Investoren noch rund 90 Euro bezahlt.
Grundlage für die Preisfestlegung von 19 Euro für die neuen Stammaktien waren zwei unabhängige Gutachten. Ersteller dieser „Gutachten“ waren die Nomura Bank GmbH sowie PWC PricewaterhouseCoopers. Unabhängig voneinander weisen beide Gutachter in ihren „Gutachten“ ausdrücklich auf folgendes hin:
- Es durften nur vom HSH Nordbank Vorstand vorgegebene Planungsrechnungen berücksichtigt werden.
- Es durfte nicht mit im Hause HSH Nordbank zuständigen Experten gesprochen werden.
- Es wurden keine eigenen Due Diligence Prüfungen (wörtliche: gebotene bzw. angemessene Sorgfaltsprüfungen) vorgenommen werden.
- Die Nomura Bank nennt ihr Gutachten noch nicht einmal „Gutachten“, sondern lediglich „Stellungnahme“.
- Sowohl Nomura als auch PWC lassen sich von evtl. Schadensersatzansprüchen Dritter freistellen.
- Die Nomura Bank lässt sich gleichzeitig genehmigen, auf eigene und Kundenrechnung Optionsgeschäfte auf den Aktienkurs vornehmen zu dürfen. Man könnte dieses auch als Insiderhandel bezeichnen.
- Beide „Gutachter“ weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen bekannt ist, dass die HSH Nordbank im Rating von A auf BBB- herabgestuft wurde. Sie berücksichtigen diese Herabstufung für die vorgelegten Planungsrechnungen jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der HSH-Geschäftsführung nicht!
Hätten sie diese Herabstufung berücksichtigt, dann wäre der Buchwert von 23 Euro je Stammaktie nicht zu halten gewesen. Außerdem wären aufgrund der daraus zwangsläufig resultierenden deutlich kostenintensiveren Refinanzierungsmöglichkeiten die Planungsrechnungen des HSH-Vorstandes viel zu optimistisch gewesen und hätten als Grundlage zur Preisfeststellung des Aktienkurses gar nicht zugrunde gelegt werden dürfen. Dann wäre man wahrscheinlich bei einem Ausgabe-Aktienkurs von etwa 10 Euro gelandet. Dieses war nämlich lt. den Gutachten der realistische Aktienkurs!
Diesen skandalösen Vorgang greift jetzt die EU-Kommission auf. Ob daraus und aus den Ermittlungen wegen Bilanzfälschung etwas folgt, bleibt abzuwarten. Man kann nur hoffen, dass die Vorstände, die vorsätzlich gehandelt haben, persönlich zur Verantwortung gezogen werden und, dass gleichfalls ans Licht der Öffentlichkeit kommt, welche Politiker bei den ganzen Deals wessen Interessen vertreten haben.
Wenn jetzt zwei Vorstandsmitglieder zur Rechenschaft gezogen werden, dann kann dies nur der erste Schritt sein. Bei grober Verletzung der Pflichten sind Regessansprüche fällig . Wenn ein Vortandsmitglied schuldhaft seine Pflicht verletzt, muss es diesen Schaden der Aktiengesellschaft erstatten. Wir reden hier nicht nur über die bislang angefallenen Verluste aus diesen Geschäften in der Größenordnung von 500 Mio. Euro, sondern am Ende des laufenden Jahres werden wir weitere Abschreibungen sehen.
Diese Verletzungen der Sorgfaltspflichten betreffen freilich nicht nur Vorstandsmitglieder, sondern auch für die Aufsichtsratmitglieder gibt es die entsprechende Haftung. Für die Aufsichtsratmitglieder Peiner, Freytag oder Wiegard (alle CDU), die von einer Gebietskörperschaft in das Gremium entsandt wurden, gilt grundsätzlich nichts anders.