14. Januar 2009

Betr.: Zwischengeschlechtliche Menschen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
19/1993
19. Wahlperiode 14.01.09

Große Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 14.01.09

Betr.: Zwischengeschlechtliche Menschen

Die Stellung von Minderheiten in Staat und Gesellschaft ist ein zuverlässiger Indikator, der anzeigt, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß demokratische Lebensformen vorhanden sind. Das Schutzbedürfnis von Minderheiten kam erst im 20. Jahrhundert – auch und ganz besonders aufgrund von Genoziden – in das Bewusstsein der europäischen Staaten und hat sich mit unterschiedlicher Ausprägung in Regelungswerken supranationaler Organisationen niedergeschlagen. Internationaler Konsens der Völkergemeinschaft ist heute, dass Minderheitenschutz zum festen Bestandteil des Menschenrechtsschutzes zählt.

Während sich die Menschheit zum Großteil aus Frauen und Männern zusammensetzt, gibt es eine biologische Minderheit, die sich aufgrund der natürlichen Varianz im Genpool der Menschheit nicht eindeutig diesen zwei mehrheitlichen biologischen Varianten zuordnen lässt. Im Volksmund werden diese Menschen seit Menschengedenken als Zwitter oder Herm- und Pseudohermaphroditen
bezeichnet.

Diese biologische Minderheit, die innerhalb ihrer eigenen Gruppe wiederum eine Vielzahl von Varianzen aufweist, findet in der Geschichte der Menschheit immer wieder in einem unterschiedlichen gesellschaftlichen und rechtlichen Kontext Erwähnung. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht zum Beispiel haben diese Menschen eine ausdrückliche gesetzliche Berücksichtigung
gefunden und konnten ein Stück weit Selbstbestimmung leben. Dieses änderte sich im 20. Jahrhundert ebenso schlagartig wie die begriffliche Bezeichnung für diese Menschen.

Die Medizin zurzeit des Nationalsozialismus prägte zunehmend den Begriff vom „Intersexuellen“ und reduzierte diese Menschen in ihrer personalen Ganzheitlichkeit auf ein pathologisiertes Genitale und wies den zwischengeschlechtlichen Menschen von Geburt an den Platz von endokrin und psychiatrisch gestörten Patienten zu. Diese Sichtweise ist in der Medizin bis heute bestimmend geblieben (siehe die Habilitationsschrift von Prof. Dr. med. Hedwig Wallis mit dem Titel: “Psychopathologische Studien bei endokrin gestörten Kindern und Jugendlichen, Universität Hamburg, 1960).

Gegenwärtig wird die Bezeichnung „lntersex“ durch die nicht minder diskriminierende Bezeichnung „DSD“ (disorder of sex
development) abgelöst. Eine inhaltliche Veränderung der medizinischen lnterventionskonzepte ist mit dieser Wandlung der Begrifflichkeit nicht verbunden. Weiterhin werden zwischengeschlechtliche Kinder dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zwangszugewiesen. Dies geschieht durch irre versible chirurgische Interventionen mit unkalkulierbaren und lebenslänglichen schwersten gesundheitlichen Folgeschäden.
Im UN-Schattenbericht, den eine Delegation von Intersexuelle Menschen e.V. in einem öffentlichen Hearing am 21. Juli 2008 dem UN-Ausschuss CEDAW vorgelegt hat (http://www.intersex.schattenbericht.org), werden schwerste Menschenrechtsverletzungen gerügt, die zwischengeschlechtlichen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zustoßen und durch die
sie sich in ihrer physischen und psychischen Existenz als biologische Minderheit bedroht fühlen.

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