23. Februar 2009

Einhaltung der Gentechnik-Kennzeichnungspflicht in Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie an Markt- und Imbissständen in Hamburg

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2257

19. Wahlperiode 23.02.09

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn und Kersten Artus (DIE LINKE) vom 17.02.09

und Antwort des Senats

Betr.: Einhaltung der Gentechnik-Kennzeichnungspflicht in Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie an Markt- und Imbissständen in Hamburg

Seit dem 18. April 2004 besteht innerhalb der EU eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Produkte. Gekennzeichnet werden müssen Zutaten aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wie gentechnisch veränderten (gv) Mais, gv Soja, gv Raps, gv Baumwollpflanzen und gv Zuckerrüben. Aber auch deren Verarbeitungsprodukte wie Sojaöl, Maiskeimöl, Rapsöl, Baumwollsaatöl, Glukosesirup, Lezithin und Maisstärke.
Bei Erzeugnissen, in denen GVO unterhalb des Schwellenwertes nachge-wiesen wird, müssen die verantwortlichen Unternehmer den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden.
Auch Gaststätten und Restaurants, Kantinen sowie Markt- und Imbissstände müssen auf die Verwendung gentechnisch veränderter Zutaten aufmerksam machen.
Wenn zum Beispiel für die Zubereitung eines Essens gentechnisch veränderte Speiseöle oder Margarine zum Braten oder Frittieren verwendet wurden, muss dies auf der Speisekarte gekennzeichnet beziehungsweise für den Gast entsprechend sichtbar gekennzeichnet werden.
Die Kontrollen müssen von der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde durchgeführt werden.


Die Fragen der Abgeordnetinnen und die Antworten des Senats finden Sie hier