2. Februar 2009 Vorgang im Prozess, Kersten Artus, Wolfgang Joithe, Kleine Anfrage, Gesundheit, Soziales
Rechtliche Betreuung
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2141
19. Wahlperiode 02.02.09
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus und Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE)
vom 02.02.09
Betr.: Rechtliche Betreuung
Rund 24.000 Einwohnerinnen und Einwohner von Hamburg sind auf die Hilfe eines Betreuers beziehungsweise einer Betreuerin angewiesen. Diese Menschen sind aufgrund von Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung in der Ausübung ihrer eigenen Rechte und/oder in der Organisation ihres Haushalts teilweise oder vollkommen eingeschränkt. Wenn der hilfsbedürftige Mensch nicht im Vornherein eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt hat, muss er sich darauf verlassen, dass der vom Vormundschaftsgericht unter Beachtung seines Willens eingesetzte Betreuer oder die Betreuerin ihn in seinem Sinne und zu seinem Wohle vertritt.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die sich dieser wichtigen, verantwortungsvollen Aufgabe annehmen, sollen von Betreuungsvereinen unterstützt werden. Außerdem kommen Betreuungsvereine zum Einsatz, wenn Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden können. Die sieben bezirksbezogenen Betreuungsvereine sowie der bezirksübergreifende Verein Leben mit Behinderung Hamburg e.V. stehen damit besonders in der Pflicht, für eine hohe Qualität der Betreuung zu sorgen und das Selbstbestimmungsrecht kranker und behinderter Menschen zu stärken. Für die Aufsicht über alle beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen ist das Vormundschaftsgericht zuständig.
Trotzdem gibt es Fälle, in denen es zu einer Verwahrlosung von betreuten Menschen kommt. So zeigte zum Beispiel ein Bericht des Hamburg Journals vom 21.01.2009 einen Fall in Eimsbüttel, wo die Wohnung eines Betreuten so stark vermüllt war, dass eine gesunde Lebensführung aufgrund verschimmelter Lebensmittel unmöglich schien.
Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:
- Wie viele Menschen, die auf die Hilfe eines rechtlichen Betreuers beziehungsweise einer Betreuerin angewiesen sind, wohnen jeweils in den Hamburger Bezirken? Bitte zusätzlich unterteilen in:
a) Betreuung durch Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen,
b) Betreuung durch ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen,
c) Betreuung durch Betreuungsvereine. - Wie haben sich diese Zahlen nach Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Januar 1992 entwickelt?
- In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2007 folgende Bereiche der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung durch Betreuer und Betreuerinnen übernommen?
a) Gesundheitssorge
b) Aufenthaltsbestimmung im Rahmen der Gesundheitssorge
c) Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern
d) Vertretung gegenüber Pflegedienst und Pflege- beziehungsweise Behinderteneinrichtungen
e) Vertretung gegenüber Vermietern
f) Vermögenssorge
g) Andere
3.1) Beinhaltet die Vertretung gegenüber Behörden grundsätzlich auch die Begleitung zu Behörden beziehungsweise anderen
Institutionen? - Wie viele ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen gibt es in Hamburg?
- Wie viele berufliche Betreuer und Betreuerinnen gibt es in Hamburg?
- Wie viele Volljährige betreut ein Betreuer oder eine Betreuerin in Hamburg durchschnittlich? Bitte getrennt angeben für
a) ehrenamtliche Betreuer,
b) berufliche Betreuer,
c) Vereinsbetreuer und -betreuerinnen. - Wie groß ist der durchschnittliche Zeitaufwand pro Betreutem für jeden Monat in 2007? Bitte getrennt angeben für
d) ehrenamtliche Betreuer,
e) berufliche Betreuer,
f) Vereinsbetreuer und -betreuerinnen. - Wie oft werden die Betreuten im Jahr kontaktiert?
a) telefonisch
b) persönlich
c) auf andere Weise - Gibt es Stellen in Hamburg, die Beschwerden über die Durchführung der
Betreuung aufnehmen?
Wenn ja,
a) welche Stellen sind das?
b) kann sich jeder Mensch an diese Stellen wenden?
c) inwieweit werden die Beschwerden dokumentiert?
d) wie werden die Beschwerden bearbeitet?
Wenn nein,
e) warum nicht? - In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2007 Betreuer oder Betreuerinnen aufgrund von Ereignissen gemäß § 1908 b Absatz 1 BGB entlassen? Bitte nach Bezirken aufteilen.
a) Aus welchen Gründen passierte dies? - Wie gestaltet sich die Aufsicht der Vormundschaftsgerichte über alle beruflichen und ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen konkret?
- Über welches Qualifikationsprofil müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betreuungsvereinen verfügen, um gemäß § 1908 f BGB als geeignet zu gelten?
- Welche Maßnahmen der Qualitätssicherung werden in der Betreuung durchgeführt? Bitte differenzieren nach:
a) Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen,
b) Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen,
c) Betreuungsvereinen. - Wie wird der zeitliche Einsatz der Betreuer und Bertreuerinnen für ihre Klienten und Klientinnen jeweils vergütet? Bitte differenzieren nach:
a) Berufsbetreuer und Berufsbetreuerinnen,
b) Ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen,
c) Vereinsbetreuer und -betreuerinnen. - Hat es infolge des Berichtes des Hamburg Journals vom 21.01.2009 Nachforschungen seitens des Senats, beziehungsweise der zuständigen Behörde gegeben, wie es zu der wiederholten die Gesundheit des Klienten gefährdenden Verwahrlosung der Wohnung eines Betreuten aus dem Bereich des Insel e.V. Eimsbüttel kommen konnte?
a) Wenn ja, welche Ursachen wurden gefunden und welche Maßnahmen
wurden eingeleitet, beziehungsweise Konsequenzen gezogen?
b) Wenn nein, warum nicht?