3. Februar 2009
Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) (II)
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/2148
19. Wahlperiode 03.02.09
Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE)
vom 03.02.09
Betr.: Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) (II)
Aus der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/2010 geht hervor, dass die Beantwortung von Anfragen von Verbraucherverbänden im Mittel deutlich länger dauert als die Entgegnung auf Erkundigungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Außerdem kündigt der Senat die Einführung eines integrierten Softwaresystems zur behördlichen Überwachung im Lebensmittel- und Veterinärbereich (BALVI-iP) an. Als Erklärung für die unterschiedliche Kostenhöhe bei Auskünften entsprechend dem VIG verweist der Senat auf die Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen (GebOöG).
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
- Weshalb dauert die Beantwortung von Anfragen von Verbraucherverbänden im Mittel deutlich länger als die Entgegnung auf Erkundigungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern?
- Wann wird das integrierte Softwaresystem zur behördlichen Überwachung im Lebensmittel- und Veterinärbereich (BALVI-iP) in ganz Hamburg voraussichtlich zur Verfügung stehen?
- Werden alle Bezirke gleichzeitig mit BALVI-iP ausgestattet sein?
a) Wenn nein, in welcher bezirklichen und zeitlichen Reihenfolge ist die Einführung geplant? - Wie erfolgt die Unterweisung der Beschäftigten in das neue Softwaresystem?
- Laut § 6 Gebührenordnung für das öffentliche Gesundheitswesen (GebOöG) werden je aufgewendeter angefangener halber Arbeitsstunde je nach Dienstgrad des Beamten beziehungsweise der Beamtin 18,50 Euro (mittlerer Dienst), 24 Euro (gehobener Dienst) oder 31 Euro (höherer Dienst) erhoben. Woraus ergeben sich die vom Senat angegebenen Kosten zwischen 30 und 150 Euro?
- Wer bestimmt den Arbeitsaufwand, der in die Beantwortung einer Anfrage von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemäß VIG gesteckt wird?
- Wer bestimmt den Arbeitsaufwand, der in die Beantwortung einer Anfrage von Verbraucherverbänden gemäß VIG gesteckt wird?<//font><//font><//font><//font>
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