15. Juni 2009

Wo war die Frauenbewegung? – Abtreibungsrecht ab kommenden Jahr verschärft

Foto: Linksfraktion Hamburg

Mitte Mai 2009 beschloss der Bundestag eine Verschärfung der Indikationsregelung ab 1. Januar 2010. Ab dann gilt, dass ein Arzt, eine Ärztin bei einer medizinischen Indikation die Schwangere auf die Beratungsmöglichkeiten hinweisen muss. Geschieht dies nicht, drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Drei Tage müssen dann mindestens zwischen Indikationsstellung und Abbruch liegen.  <//font>

Abtreibungen sind in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch verboten. Die Durchsetzungskraft der Frauenbewegungen erreichte in den 1990er Jahren einen Kompromiss: Die Fristenlösung und die auf die Mutter bezogene medizinische Indikation. Die Ruhe war trügerisch: Angriffe gegen Pro Familia waren keine Seltenheit, Prozesse gegen Ärzte-Websites, auf denen Schwangerschaftsabbrüche thematisiert wurden, an der Tagesordnung. Papst Johannes Paul II. untersagte vor einigen Jahren den katholischen Beratungseinrichtungen die Ausstellung von Scheinen, die den Weg zur Abtreibung freigaben. <//font>

Seit Jahren wird auch im Bundestag um das Abtreibungsrecht gerungen. Die Sperrspitze ist der Rechtsanwalt Johannes Singhammer, CSU, familienpolitischer Sprecher, Vater von sechs Kindern und dem „Heiligen Vater“ laut Eigenaussage „eng verbunden“. Im Mittelpunkt der hoch emotional geführten Debatten standen Abtreibungen  <//span>nach der 22. Schwangerschaftswoche – wenn ein noch Ungeborenes bereits lebensfähig sein kann. Ein weitere Schwerpunkt war das Recht eines behinderten Menschen auf Leben. Denn: Stellten Arzt oder Ärztin pränatal (vorgeburtlich) eine Behinderung fest und sah sich daraufhin die werdende Mutter nicht in der Lage, die Schwangerschaft ohne dass mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihres seelischen oder körperlichen Gesundheitszustandes zu rechnen wäre, weiter auszutragen – auch unter Berücksichtung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Lebensumstände, konnten Arzt oder Ärztin eine medizinische Indikation stellen. Der Fötus wurde dann entweder im Mutterleib getötet oder nach der, aufgrund der Größe des Fötus, eingeleiteten Geburt nicht weiter versorgt. Eine Entscheidung, die sicherlich schon schwer genug fällt und die schon gar nicht übereilt getroffenen wird. Denn bis es feststeht, in welchem Zustand ein Fötus wirklich ist, vergehen Wochen. Immer wieder neue Untersuchungen müssen einen Verdacht erhärten. Leichtfertig treiben weder Frauen noch die Ärztschaft aus medizinischen Gründen ab. Was in bestimmten Kreise aber stets in Frage gestellt oder unter Tisch gefallen lassen wurde. Faktisch sind solche Abtreibungen etwas über 200-Mal in Deutschland pro Jahr vorgekommen. In Hamburg geschah es im vergangen Jahr neun Mal, in 2007 gab es acht Fälle. <//font>

Mit einer hochmoralischen Debatte um das Recht eines behinderten Kindes auf Leben schafften es die konservativen Kreise, den Kompromiss von 1995 zu beenden, die Mehrheiten zu kippen, die Frauenbewegten ruhig zu halten – und sich letzendlich im Bundestag durchzusetzen. Was kaum jemand mitbekommen hat: Geldstrafen gegen Ärzte und Ärztinnen und die Bedenkzeit gelten nun für alle medizinischen Indikationen, auch wenn sie in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten, also vor der zwölften Woche, gestellt werden. Und auch dann, wenn es gar nicht um ein möglicherweise versehrtes, auf Dauer nicht lebensfähiges, Fötus geht.<//font>

Es handelt sich um eine scheinheilige Debatte. Denn: Die staatlich finanzierte Beratungspflicht endet umgehend, wenn sich die Frau für die Fortsetzung der Schwangerschaft entschieden hat. Andere Konflikte der Schwangeren werden nicht oder nur unzureichend durch staatlich finanzierte Betreungsangebote begleitet, auch nicht nach der Geburt. Dabei ist Beratung und Hilfe gerade dann oft sehr viel nötiger, wie die jüngsten Auseinandersetzungen anlässlich des Todes der neunmonatigen Lara in Hamburg-Wilhelmsburg um die personelle Besetzung der Ämter für soziale Dienste zeigten. Mancherorts steht, zum Beispiel in Teilen Brandenburgs, die Beratungsarbeit mangels Zuwendungen sogar vor dem Aus. <//font>

Was für ein Frauenbild steht hinter dem Ansinnen einer dreitägigen Bedenkzeit? Müssen Frauen vor sich selbst geschützt werden? Sind sie aufgrund ihres Umstandes nicht in der Lage, für sich richtig zu entscheiden? Sind Schwangere nur eingeschränkt in Besitz ihrer geistigen Kräfte? <//font>

In Verknüpfung mit Bußgelddrohungen gegen Ärzte und Ärztinnen erhalten zudem jene Kräfte Unterstützung, die immer wieder auch Einrichtungen von Pro Famlia bedroht haben. Dazu passt: Am 31. Mai 2009 wurde der 67-jährige amerikanische Arzt George Tiller in einer Kirche ermordet. Er war einer von USA-weit drei Ärtzen, die Schwangerschaftsabbrüche auf Wunsch von Frauen nach den ersten drei Schwangerschaftsmonaten durchführten. Seine Klinik in Wichita/Kansas war regelmäßig Schauplatz von Protesten. 1985 explodierte dort eine Bombe, 1993 wurde dem Arzt von einer Abtreibungsgegnerin in beide Oberarme geschossen. Der Betreiber der Website „Operation Rescue“, einer militanten Anti-Abtreibungs-Organisation, nannte Tiller einen Massenmörder, der leider nicht mehr genug Zeit gehabt hätte, seine Seele für eine Begegnung mit Gott vorzubereiten. Pro Familia wies in einer Presseerklärung aus Anlass der Mordes darauf hin, dass es auch in der Bundesrepublik immer wieder zu Auseinandersetzungen mit selbst ernannten Lebensschützern kommt und fordert die Politik auf, die reproduktiven und sexuellen Rechte von Frauen und Männern uneingeschränkt zu gewährleisten.<//font>

Wo war die Frauenbewegung, die mit dem Ausspruch „ Mein Bauch gehört mir!“ moralische und politische Maßstäbe in den 1990ern für das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht der werdenden Mutter setzte? Hat sie den Angriff auf die Frauenrechte verschlafen oder ist sie ganz einfach nicht mehr da? Sind die Akteurinnen der damaligen Zeit nun nicht mehr interessiert an dem Thema? Hat ein Wertewandel stattgefunden und sind soziale Gruppen, die ihre gesellschaftliche Diskriminierung lauter und vor allem mit mehr Lobbyisten in der Politik vorbringen, schlichtweg geschlossener oder sind ihre Forderungen wichtiger? Die Notwendigkeit, die eklatanten Nachteile Hartz IV-Betroffener oder Migranten zu bekämpfen, scheinen die fortschrittlichen und sozialen Institutionen in Deutschland vollends in Beschlag zu nehmen, auch die Gewerkschaften, die Wohlfahrtsverbände, die Parteien. Was ist das schon, eine dreitätige Bedenkzeit gegen eine Zwangsräumung oder eine drohenden Abschiebung? So einfach ist es nicht. Und doch scheinen Frauenrechte derzeit nicht im Interesse der „linken“ Bewegung zu stehen. Deswegen fällt es der Reaktion leicht, sich durchzusetzen. Ein erfolgreicher Vorstoß von Singhammer und Gefolge wäre vor der Einführung von Hartz IV und dem derzeitigen Grad der sozialen Spaltung der Gesellschaft, auch der missglückten Integration der Migranten und Migrantinnen, undenkbar gewesen. Fakt ist aber: Frauen sind jeweils auch in diesen Gruppen noch einmal stärker benachteiligt, vor allem aufgrund ihrer Gebärfähigkeit. Nur thematisiert das kaum jemand.<//font>

Es ist damit zu rechnen, dass es mit neuen politischen Mehrheiten nach den Bundestagswahlen, etwa Schwarzgelb, zu einer weiteren Verschlechterung des Abtreibungsrechts kommt. Dass es heftigere Angriffe gegen Pro Familia und gegen Ärzte und Ärztinnen in Deutschland geben wird. Dass es gezielte Kampagnen geben wird, die darauf abzielen, die Emanzipation der Frauen dort zu beenden, wo sie Männer bedroht – in Zeiten knapper werdender Arbeitsplätze und Rezession keine gewagte These. Der ideologische Wert einer neuen Kampagne gegen Abtreibungen ist ebenfalls nicht zu unterschätzen: Wenn sich die auf Arbeitsplätze und Ewerb angewiesenen Menschen in geschlechtsbezogene Interessen spalten lassen, hat das Kapital einen großen Erfolg errungen. Die Frauen werden sich dann womöglich auch noch gegeneinander bekämpfen: Krippen-, Kita- und Hortunterbringung nimmt zu, die Ganztagsschule ist auf dem Vormarsch, die Elternzeit wird ausgebaut. Gibt es da noch einen Grund abzutreiben? Wenn eine Frau erfolgreich Karriere macht, warum sollte sie sich mit einer erwerbslosen Alleinerziehenden mit drei Kindern solidarisieren, die eine erneute Schwangerschaft beenden will?<//font>

Vor diesem Hintergrund ist die soziale Dimension einer Schwangerschaft, erst recht vor dem Risiko, ein schwer behindertes, wahrscheinlich nicht lebensfähiges Kind zu gebähren, unabdingbar einzubeziehen: Das Armutsrisiko Alleinerziehender (Frauen), der unzureichende Kündigungschutz werdender Mütter, die Bedarfsgemeinschaften, die ungebrochene Dimension häuslicher (Männer-)Gewalt. Nicht zu vergessen die wachsende Stimulierung jener Kräfte, die Morgenluft wittern, um den Frauen wieder die berühmten drei K´s aufzudrücken.   <//span><//font><//font><//font>