27. Oktober 2008

Drucksache 19/1361: Betr.: Möbel Höffner (III)

Nach den Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen (Drs. 19/975 und 19/756) berührt das geplante Großprojekt von Möbel Höffner in Eidelstedt offensichtlich nicht das Gemeinwohl. Es kann augenscheinlich nicht in öffentlichem Interesse liegen, was eine Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Eigendarstellung der Firma Möbel Höffner rechtfertigen würde. Weder sei eine Prognose bei der Schaffung neuer vollwertiger Arbeitsplätze noch eine Schätzung erhöhter Steuereinnahmen möglich.

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

  1. Die Firma Möbel Höffner plant für den 28. Oktober 2008 eine als Informationsabend getarnte öffentliche Werbeveranstaltung für ihre Ansiedlung in Eidelstedt in den Räumen der staatlichen Julius-Leber-Schule in Schnelsen.
    a. Wurde ein Überlassungsvertrag dafür abgeschlossen?
    b. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und wer hat diesen Vertrag vonseiten der Stadt unterzeichnet?
    c. Was zahlt die Firma Höffner für die Anmietung der Räumlichkeiten?
    d. Zu welchem Thema wurden die Räume angemietet?
    e. Wer konkret hat die Räume angemietet?
    f. Hat der Senat Kenntnis darüber, wie der Ablauf der Veranstaltung geplant ist? Wenn ja, wie ist der Ablauf geplant?
    g. Hat der Senat Kenntnis darüber, wer die Veranstaltung leitet? Wenn ja, wer leitet sie?
    h. Wer übt das Hausrecht für die Veranstaltung aus?
    i. Wie ist das Recht auf freie Diskussion gewährleistet?
    j. Wie werden die verschiedenen Sichtweisen der Parteien, der Bür-gerinitiative, der Bürgerinnen und Bürger Eidelstedts berücksichtigt?
    k. Sieht der Senat Gründe, um die Veranstaltung zu verweigern, beziehungsweise die Genehmigung einer Werbeveranstaltung für den privaten Unternehmer Krieger zurückzuziehen?

  2. Die Firma Möbel Höffner führt in den letzten Wochen regelmäßig als Infostände getarnte Werbemaßnahmen für ihre geschäftlichen Aktivitäten, konkret ihrer Ansiedlung in Eidelstedt, auf öffentlichen Flächen des Eidelstedter Markts durch.
    a. Wurden hierfür Standgenehmigungen erteilt?
    b. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
    c. Wer hat diese Genehmigung/en erteilt?
    d. Wie lautet die Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Genehmigung?
    e. Wie hoch sind die Gebühren, die die Firma Möbel Höffner für diese Infostände entrichten musste?
    f. Von wem wurden die Werbemaßnahmen angekündigt?
    g. Sieht der Senat Gründe, eine Genehmigung für künftige Marktstän-de zu verweigern, zurückzuziehen oder zu erteilen? Die Antwort bit-te ausführlich begründen.
    h. Gibt es vergleichbare, dem Senat bekannte Fälle, in denen private Unternehmer Informationsstände auf öffentlichem Grund und Boden ausrichteten, die reine Werbeveranstaltungen waren?

  3. Die Firma Möbel Höffner stellt in den letzten Wochen im öffentlichen Raum als geparkte Fahrzeuge getarnte Werbeträger auf.
    a. Sind Ordnungsmaßnahmen dagegen ergangen?
    b. Wenn nein, warum nicht?
    c. Wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis?