Am 10.12.2008 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU und GAL gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der SPD abgelehnt. <//font>
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/1749
19. Wahlperiode 09.12.08
Antrag der Abgeordneten Kersten Artus, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE) zu dem Gesetzentwurf des Senats aus Drs. 19/1516
Die verstärkte Einbeziehung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führt nicht automatisch zur gerechteren Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern. Im Gegenteil, die gesetzlichen Rahmenbedingungen verfestigen die Unterschiede zwischen Frauen und Männern, weil insbesondere Frauen in den prekären, nicht Existenz sichernden Dienstleistungsbereich abgedrängt werden.
Frauen sind in Führungspositionen immer noch unterrepräsentiert. Lediglich 10 Prozent der Chefsessel in der Wirtschaft sind weiblich besetzt. Die Koppelung der öffentlichen Auftragsvergabe an Maßnahmen der Frauenförderung dient dazu, das politische Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben. Frauenförderung ist eine zentrale Aufgabe in Verwaltung und Wirtschaft!
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Die Bürgerschaft möge beschließen:
Hinter § 3b wird folgender § 3c eingefügt:
„§ 3c Beachtung sozialer Kriterien
(1) Bei der Vergabe von Bau,- Liefer- oder Dienstleistungen ist darauf hinzuwirken, dass Unternehmen, die Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführen, bevorzugt werden.
(2) Der Senat regelt durch Rechtsverordnung Näheres zu Absatz 1."
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