25. Mai 2010

Menschen in Hamburg ohne Strom im Haushalt – auch 2010 ?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6294
19. Wahlperiode
01.06.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus und Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE)
vom 25.05.10

Betr.:  Menschen in Hamburg ohne Strom im Haushalt – auch 2010 ?

Nach wie vor gibt es kein Verbot von Stromsperren in einkommensschwachen  Haushalten in Hamburg. Das Grundrecht auf Energieversorgung ist nicht gewährleistet, obwohl es in Artikel 3 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments über  gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt heißt:  „Die  Mitgliedstaaten  ergreifen  geeignete  Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige  Kunden  ein  angemessener  Schutz  besteht,  einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung eines Ausschlusses von der Versorgung“.
Gerät ein Stromkunde in Zahlungsrückstand, darf der Energieversorger nach der  Stromgrundversorgungsverordnung  (StromGVV)  nach  entsprechender Mahnung  eine  Stromsperre  androhen.  Zahlt  der  Kunde  hierauf  nicht,  kann unter  weiteren  Voraussetzungen  nach  nochmaliger Ankündigung  der  Strom tatsächlich abgeschaltet werden.

Droht Empfängern von Grundsicherung oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch  Zwölftes  Buch  (SGB  XII)  oder  Empfängern  von  Grundsicherung nach  dem  Sozialgesetzbuch  Zweites  Buch  (SGB  II)  wegen  Stromschulden die Sperrung der Stromversorgung, kann eine mit der Sicherung der Unterkunft  vergleichbare  Notlage  vorliegen,  sodass  die  entsprechenden  Energieschulden darlehensweise übernommen werden können.

Nach den einschlägigen Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit (Weisung (GA Nr. 06/2010) HEGA 02/10 – 11) ist nicht näher geregelt, wie das entsprechende Ermessen bei der Übernahme von Stromschulden nach dem SGB II ausgeübt werden soll.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier