20. Juni 2012

Innenausschuss zum Nazi-Aufmarsch: Polizei verletzte Grundrechte von GegendemonstrantInnen

Brutaler Polizeieinsatz: Räumung der Kreuzung Peterskampweg / Marienthaler Straße am 2. Juni 2012

Brutaler Polizeieinsatz: Räumung der Kreuzung Peterskampweg / Marienthaler Straße am 2. Juni 2012

Am 21. Juni setzt sich der Innenausschuss in einer Sondersitzung mit den Ereignissen rund um den Nazi-Aufmarsch am 2. Juni in Wandsbek auseinander. Für die Fraktion DIE LINKE stehen zwei Fragen im Mittelpunkt:

1. Die zumindest teilweise unverhältnismäßige Polizeigewalt gegen friedliche GegendemonstrantInnen, etwa bei der Räumung von Sitzkundgebungen oder beim Einsatz sächsischer Polizisten in der Griesstraße.

2. Die Frage, warum die Polizei den Nazis den Marsch ermöglicht und ihre mehrfach geänderte Route unter Einsatz von Zwangsmitteln frei geräumt hat, obwohl dabei die Grundrechte der GegendemonstrantInnen verletzt wurden.

Dazu erklärt Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin: "Bei der Durchsetzung der verkürzten Route hatte die Polizei die Grundrechte der Nazis und die Grundrechte der GegendemonstrantInnen abzuwägen. Sie hat sich leider zugunsten der Nazis entschieden.

Als sie sich zwischen 15.45 und 16 Uhr für die Verkürzung der schon geänderten Route beschloss, hatten sich bereits zahlreiche DemonstrantInnen friedlich dort versammelt, wo die Polizei die Nazis kurzfristig vorbeiführen wollte: auf der Kreuzung Marienthaler Straße /Peterskampweg. Ich war selbst ab 16 Uhr an dieser Kreuzung und habe dort Hunderte von GegendemonstrantInnen gesehen. Ihre Sitzkundgebung, die bis 16.15 Uhr auf weit über 1000 TeilnehmerInnen angewachsen war, wurde mit Wasserwerfern und zum Teil brutaler Gewalt aufgelöst. Zu dem Zeitpunkt, als die Polizei eine dritte Route festlegte, hatten die Nazis nachweislich mehrfach schweren Landfriedensbruch begangen, und zwar seit Beginn ihres Marsches. Gerade in Höhe des Jakobiparks zeigte sich, dass es der Polizei nicht gelang, die Nazis unter Kontrolle zu halten. 

Vor Kurzem erst, am 1. Mai, hatte die Polizei in Neumünster einen Nazi-Marsch wegen Verstoßes gegen Auflagen de facto verhindert. In Hamburg hat sie eine andere Entscheidung getroffen, obwohl die Nazis bereits massive Straftaten verübt hatten, und obwohl der Schutz des Grundrechts der Nazi-Gegner diese andere Entscheidung ermöglicht hätte. Das halte ich für eine fatale Fehlentscheidung, zu der die Polizeiführung auf der Innenausschusssitzung Stellung beziehen muss."

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