9. Februar 2010

Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5310
19. Wahlperiode 16.02.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider und Dora Heyenn (DIE LINKE) vom 09.02.10

Betr.: Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens

Der Gerichtsvollzieher gehört zu den Organen der Rechtspflege und wird in einem ihm zugewiesenen Amtsbezirk tätig. Sein Gehalt erhält er durch das jeweilige Bundesland. Zusätzlich steht ihm ein Teil der eingenommenen Gebühren sowohl als Vergütung als auch als Entschädigung für die Unterhaltung eines Geschäftszimmers und die Bezahlung eigener Angestellter zu.

Niedersachsen hat diesbezüglich im Jahr 2007 federführend mit anderen Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens in den Bundesrat eingebracht, der dann auch die Einbringung in den Bundestag beschlossen hat.
Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität fand eine erneute Einbringung als BR-Drs. 49/10 (Gesetzesantrag) und BR-Drs. 48/10 (Gesetzesantrag) in der 17. WP des BT statt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier