21. Juli 2010

Verfahren ohne Kenntnis von Staatsanwaltschaft und Betroffenem?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6809
19. Wahlperiode
27.07.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 21.07.10

Betr.: Verfahren ohne Kenntnis von Staatsanwaltschaft und Betroffenem?

Der  Polizeibeamte  Kamiar  M.  ist  von  dem  Vorwurf  der  sexuellen  Nötigung aus  tatsächlichen  Gründen  vom  Amtsgericht  Blankenese  bereits  im  Jahre 2008  freigesprochen  worden.  Eine  von  der  Staatsanwaltschaft  angestrebte Berufung ist im ersten Versuch gescheitert, da der Vorsitzende Richter nach über 20 Hauptverhandlungstagen wegen Befangenheit abgelehnt wurde. Seit September  2007  ist  Kamiar  M.  vom  Dienst  suspendiert.  In  einer  Entscheidung  hat  das  Hamburger  Oberverwaltungsgericht  mit  seinem  Präsidenten Dr. Rolf Gestefeld an der Spitze festgestellt, die Berufung der Staatsanwaltschaft  könne  Erfolg  haben,  daher  bleibe  die  Suspendierung  nach  nunmehr fast  drei  Jahren  aufrechterhalten.  In  einem  Beschluss  zum  Klageerzwingungsverfahren schützt der erste Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts  den  für  die  gewaltsame  Festnahme  eines  unbewaffneten  Beamten durch  das  MEK  verantwortlichen  Leitenden  Polizeidirektor  Kuno  Lehmann.

Man könne ihm nicht nachweisen, dass er das Signal gegeben habe, auf das hin das MEK in seinem Dienstzimmer über K.M. herfiel. Dass er es hätte ver-
bieten können, bleibt dabei außen vor.

Nunmehr  ist  von  einem  der  K.M.  vertretenden  Rechtsanwälte  zu  erfahren, dass  ihm  aus  der  Polizeiführung  heraus  mitgeteilt  worden  sei,  dass  man noch ein weiteres Verfahren gegen K.M. „wegen Förderung der Prostitution vorsorglich in Hinterhand“ habe. Dieses werde allein bei der Polizei geführt und bleibe liegen, damit man „noch was“ habe, „wenn da doch noch ein Freispruch kommt“, man in jedem Fall die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit  verhindern  könne.  Eine  Anfrage  des  Verteidigers  im  anhängigen  Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft ergab, dass dort von einem Verfahren nichts bekannt ist.

Dieses vorausgeschickt, frage ich den Senat:

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