BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6809
19. Wahlperiode
27.07.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 21.07.10
Betr.: Verfahren ohne Kenntnis von Staatsanwaltschaft und Betroffenem?
Der Polizeibeamte Kamiar M. ist von dem Vorwurf der sexuellen Nötigung aus tatsächlichen Gründen vom Amtsgericht Blankenese bereits im Jahre 2008 freigesprochen worden. Eine von der Staatsanwaltschaft angestrebte Berufung ist im ersten Versuch gescheitert, da der Vorsitzende Richter nach über 20 Hauptverhandlungstagen wegen Befangenheit abgelehnt wurde. Seit September 2007 ist Kamiar M. vom Dienst suspendiert. In einer Entscheidung hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht mit seinem Präsidenten Dr. Rolf Gestefeld an der Spitze festgestellt, die Berufung der Staatsanwaltschaft könne Erfolg haben, daher bleibe die Suspendierung nach nunmehr fast drei Jahren aufrechterhalten. In einem Beschluss zum Klageerzwingungsverfahren schützt der erste Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts den für die gewaltsame Festnahme eines unbewaffneten Beamten durch das MEK verantwortlichen Leitenden Polizeidirektor Kuno Lehmann.
Man könne ihm nicht nachweisen, dass er das Signal gegeben habe, auf das hin das MEK in seinem Dienstzimmer über K.M. herfiel. Dass er es hätte ver-
bieten können, bleibt dabei außen vor.
Nunmehr ist von einem der K.M. vertretenden Rechtsanwälte zu erfahren, dass ihm aus der Polizeiführung heraus mitgeteilt worden sei, dass man noch ein weiteres Verfahren gegen K.M. „wegen Förderung der Prostitution vorsorglich in Hinterhand“ habe. Dieses werde allein bei der Polizei geführt und bleibe liegen, damit man „noch was“ habe, „wenn da doch noch ein Freispruch kommt“, man in jedem Fall die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verhindern könne. Eine Anfrage des Verteidigers im anhängigen Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft ergab, dass dort von einem Verfahren nichts bekannt ist.
Dieses vorausgeschickt, frage ich den Senat:
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