BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5213
19. Wahlperiode
28.01.10
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff, Christiane Schneider und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 28.01.10
Betr.: Sicherung und Durchsetzung von Schnee- und Eisräumungen auf Hamburger Geh- und Radwegen
Die seit einigen Wochen herrschende und für Hamburg ungewohnte Wetterlage hat untypische Probleme zur Folge. Schnee und Eisglätte haben zu überfrorenen Rad- und Gehwegen geführt, die nur unzureichend geräumt werden, das hat zu einer hohen Zahl von Unfällen geführt. Laut Hamburgischem Wegegesetz (HWG) § 22 und § 33 sind die Anlieger verpflichtet, den Gehweg bei Schnee auf einer Breite von circa 1,50 Meter zu räumen beziehungsweise bei Eis zu streuen. Die Stadt hingegen ist für die Straßen zuständig, welche mehr oder minder zügig vom Schnee befreit wurden.
Die Radwege wurden, bis auf die Veloroute 3 und zwei Fahrbahn begleitende Radwege, anscheinend nur zufälligerweise an einigen kurzen Teilabschnitten geräumt und dienen an vielen Stellen als Ablagefläche für Schnee von Straßen und Gehwegen. Diese Handhabungen haben zur Folge, dass vielfach weder Rad- noch Gehwege geräumt beziehungsweise gestreut werden.
Viele Anlieger sind anscheinend über ihre Pflichten nicht in Kenntnis beziehungsweise ignorieren diese Verpflichtung gezielt. Von Anliegern beauftragte private Räumdienste, bei denen wenige Monopolisten ein Heer von Subunternehmen beschäftigen, kassieren zwar ganzjährig, sind aber anscheinend nicht in der Lage, bei Bedarf dem Vertrag nachzukommen und sind nun, möglicherweise aufgrund der Beschwerdelage, teils nur schwer erreichbar.
An vielen Stellen, wie beispielsweise Straßenkreuzungen, gehört das Gelände der Stadt. Diese Gehwegkreuzungen werden oftmals nicht geräumt beziehungsweise gestreut. Nachfragen bei der Stadtreinigung haben ergeben, dass sie für diese nicht geräumten öffentlichen Wegbereiche angeblich keine
Zuständigkeit habe.
Initiativen wie beispielsweise der örtlichen Polizei am Steindamm oder des Bezirks Nord, welche die Anlieger direkt auf ihre Räumungspflicht hinweisen, führen nur teilweise zum Erfolg.
Die Bürgerbeschwerden häufen sich, während sich die Schnee und Eis bringende Wetterlage hält. Zudem übernimmt die selbsternannte Klimahauptstadt Hamburg für ihren Radverkehr im Winter (siehe oben) keinerlei Verantwortung. Das sich wandelnde Verkehrsverhalten, insbesondere im innerstädtischen Bereich, welches sich in der steigenden Bereitschaft der Bevölkerung, das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel saisonunabhängig das ganze Jahr durchgängig zu nutzen, zeigt, konterkariert diese Politik. Es zeigt sich, dass dieses im wahrsten Sinne „Sparen auf Kosten der Knochen der Bürger“ ist.
Auch wenn nun Herr von Beust laut „Hamburger Abendblatt“ vom 25.01.2010 Besserung gelobte und die Verantwortung des Senats dafür anerkennt, obwohl eben dieser Senat jüngst den Erstattungstitel Winterdienst der Stadtreinigung um 1 Million Euro gekürzt hat, so bleiben doch viele Probleme ungeklärt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
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