28. Januar 2010

Sicherung und Durchsetzung von Schnee- und Eisräumungen auf Hamburger Geh- und Radwegen

BÜRGERSCHAFT  DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5213
19. Wahlperiode
28.01.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Joachim Bischoff, Christiane Schneider  und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 28.01.10

Betr.:  Sicherung und Durchsetzung von Schnee- und Eisräumungen auf Hamburger Geh- und Radwegen


Die seit einigen Wochen herrschende und für Hamburg ungewohnte Wetterlage  hat  untypische  Probleme  zur  Folge.  Schnee und Eisglätte  haben  zu überfrorenen  Rad- und Gehwegen geführt, die nur unzureichend  geräumt werden, das hat zu einer hohen Zahl von Unfällen geführt. Laut Hamburgischem Wegegesetz (HWG) § 22 und § 33 sind die Anlieger verpflichtet, den Gehweg bei Schnee auf einer Breite von circa 1,50 Meter zu räumen beziehungsweise  bei  Eis  zu  streuen.  Die  Stadt  hingegen  ist  für  die  Straßen  zuständig,  welche  mehr  oder  minder  zügig  vom  Schnee  befreit  wurden.  
Die Radwege  wurden,  bis  auf  die  Veloroute  3  und  zwei  Fahrbahn  begleitende Radwege, anscheinend nur zufälligerweise an einigen kurzen Teilabschnitten geräumt und dienen an vielen Stellen als Ablagefläche für Schnee von Straßen  und  Gehwegen.  Diese  Handhabungen  haben  zur  Folge,  dass  vielfach weder Rad- noch Gehwege geräumt beziehungsweise gestreut werden.

Viele Anlieger sind anscheinend über ihre Pflichten nicht in Kenntnis beziehungsweise ignorieren diese Verpflichtung gezielt. Von Anliegern beauftragte private Räumdienste, bei denen wenige Monopolisten ein Heer von Subunternehmen beschäftigen, kassieren zwar ganzjährig, sind aber anscheinend nicht  in  der  Lage,  bei  Bedarf  dem  Vertrag  nachzukommen  und  sind  nun, möglicherweise  aufgrund  der  Beschwerdelage,  teils  nur  schwer  erreichbar.

An vielen Stellen, wie beispielsweise Straßenkreuzungen, gehört das Gelände  der  Stadt.  Diese  Gehwegkreuzungen  werden  oftmals  nicht  geräumt  beziehungsweise gestreut. Nachfragen bei der Stadtreinigung haben ergeben, dass sie für diese nicht geräumten öffentlichen Wegbereiche angeblich keine
Zuständigkeit habe.
Initiativen  wie  beispielsweise  der  örtlichen  Polizei  am  Steindamm  oder  des Bezirks Nord, welche die Anlieger direkt auf ihre Räumungspflicht hinweisen, führen nur teilweise zum Erfolg.  
Die Bürgerbeschwerden häufen sich, während sich die Schnee und Eis bringende  Wetterlage  hält.  Zudem  übernimmt  die  selbsternannte  Klimahauptstadt Hamburg für ihren Radverkehr im Winter (siehe oben) keinerlei Verantwortung. Das sich wandelnde Verkehrsverhalten, insbesondere im innerstädtischen  Bereich,  welches  sich  in  der  steigenden  Bereitschaft  der  Bevölkerung, das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel saisonunabhängig das ganze Jahr durchgängig zu nutzen, zeigt, konterkariert diese Politik. Es zeigt sich, dass dieses im wahrsten Sinne „Sparen auf Kosten der Knochen der Bürger“ ist.

Auch wenn nun Herr von Beust laut „Hamburger Abendblatt“ vom 25.01.2010 Besserung gelobte und die Verantwortung des Senats dafür anerkennt, obwohl eben dieser Senat jüngst den Erstattungstitel Winterdienst der Stadtreinigung um 1 Million Euro gekürzt hat, so bleiben doch viele Probleme ungeklärt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Fragen der Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier