Wie sollen werdende und frisch gebackene Mütter und ihre Babys in Hamburg künftig versorgt werden? Wenn sich nicht schnell etwas bei der Bezahlung von Hebammen und der Bewertung ihrer Leistungen ändert, dann droht eine weitreichende Unterversorgung. Bereits jetzt gibt es in den Stadtteilen Horn, Billstedt, Wilhelmsburg und Rothenburgsort zu wenige Hebammen.
Eine Umfrage hatte zudem ergeben, dass zu wenige Mütter – gerade in diesen Stadtteilen – ihre Vor- und Nachsorgeansprüche an Hebammenleistungen wahrnehmen, entweder aus Unkenntnis oder weil sie gar keine Hebammen mehr finden. Dem Senat ist das Defizit bekannt, dennoch handelt er nicht. Er beschafft sich nicht einmal eine ausreichende Datenlage von der Gesamtsituation. Er riskiert damit letztendlich die Gesundheit von Müttern und ihren Neugeborenen.
Freiberufliche Hebammen verdienen zu wenig Geld, oft unter der Armutsgrenze. Im Durchschnitt weniger als sieben Euro fünfzig die Stunde. Hinzu kommt, dass sie naturgemäß keine festen Arbeitszeiten oder planbare freie Wochenenden haben. Der Grund für die finanzielle Misere: Die gesetzlichen Regelungen deckeln ihre Einkünfte, die Verteilung ist dann ein Geschäft mit dem Mangel: Nach dem Beitragssatzstabilitätsgesetz dürfen die Ausgaben der Krankenkassen für Hebammenleistungen immer nur geringfügig steigen. Gleichzeitig reicht der jährlich neu berechnete Topf überhaupt nicht aus, würden Hebammenleistungen von allen berechtigten Frauen in Anspruch genommen werden. Es ist widersinnig, dass diese existentiellen gesundheitlichen Ansprüche für Mütter und Babys nur theoretisch bestehen!
Hinzu kommt, dass die Berufsgruppe der Hebammen mit dem derzeitigen Haftungsprinzip finanziell völlig überfordert ist und es nicht aus eigener Kraft aufrecht erhalten kann. Fälle mit geburtshilflichen Zusammenhang gehören zu den teuersten Haftpflichtfällen überhaupt. Heute kostet die Gruppenhaftpflicht für Hebammen mit freiberuflicher Geburtshilfe im Jahr 2.300 Euro.
Sollte diese, wie Expertinnen befürchten, in diesem Jahr auf über 3.000 Euro ansteigen, steigen absehbar Hebammen aus ihrem Beruf aus. Es ist damit zu rechnen, dass die Summen, die Hebammen zur eigenen, theoretischen Absicherung aufwenden müssen nicht mehr im Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen. Diese Absurdität muss durchbrochen werden, indem auf Bundesebene eine andere Lösungen gefunden werden, zum Beispiel mit einem Fonds-Modell. Es ist real zu befürchten, dass Hebammen sonst bald – wie das heute schon in Großbritannien oder Frankereich der Fall ist – unversichert arbeiten oder ihren Beruf aufgeben müssen. Auch werden Geburtshäuser und Hausgeburten dann der Vergangenheit angehören. Damit endet auch die Wahlfreiheit der Mutter, wie und wo sie ihr Kind bekommen möchte.
Ebenso stehen gesetzliche Regelungen einer ausreichenden Finanzierung von Hebammenleistungen im Weg. Sie sind in der Reichsversicherungsordnung von 1911 geregelt. Deswegen sind sie nicht genauer definiert. Sie gehören wie die anderen Leistungen, für die die Krankenkassen aufzukommen haben, ins SGB V.
Die Linksfraktion in Hamburg fordert zur Sicherung einer umfassenden Hebammenversorgung und zur gesundheitlichen, unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung von werdenden und jungen Müttern sowie Neugeborenen von Senat
DIE LINKE möchte kinder- und frauenfreundliche Geburten fördern, mit möglichst wenigen Apparaten und Medikamenten aber mit der Begleitung von hochqualifizierten Fachfrauen wie Hebammen es sind. Dies wäre für alle Beteiligten gesünder, menschlicher – und kostensparender.
Nur im Notfall und wenn die Mutter es ausdrücklich wünscht, sollten Ärzte und Ärztinnen Geburten leiten und steuern. Schwanger zu sein ist keine Krankheit. Eine Geburt ist nicht zwangsläufig eine Operation!
Kersten Artus
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Die Schriftliche Kleine Anfrage zu Hebammen mit der Drucksachennummer 19/2640 von
Kersten Artus ist unter kerstenartus.de/PDFs/antwort-hebammen.pdf abrufbar.