16. Dezember 2009

Abschiebung von Transferleistungsempfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4887
19. Wahlperiode
22.12.09

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 16.12.09

Betr.: Abschiebung von Transferleistungsempfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Laut  Medienberichten  nimmt  die  Zahl  der  Abschiebeentscheidungen  für Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, zu. So wird in  der  Tageszeitung  „Hürriyet“  berichtet,  dass  Ausländerbehörden  eine  Anweisung erhalten haben, wonach sie ihre Ermessenentscheidung zuungunsten von Sozialhilfe empfangenden Antragstellerinnen und Antragsteller zu fällen haben.

Jüngste Betroffene von solchen Entscheidungen ist die Hamburgerin türkischer Herkunft Y. O. Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde von der Aus-länderbehörde  nicht  verlängert  –  mit  der  Begründung,  sie  werde  mit  aller Wahrscheinlichkeit  nicht  mehr  in  der  Lage  sein,  für  ihren  Lebensunterhalt aufzukommen. Anlässlich  wirtschaftlicher  Lage  und  hoher  Schulden  der Kommunen sei es im Interesse des Gemeinwohls, Migrantinnen und Migranten  ausländischer  Staatsangehörigkeit,  die  für  ihren  Lebensunterhalt  nicht aufkommen können, auszuweisen.

In dem Antwortschreiben heißt es dazu: „Angesichts der immer knapper werdenden öffentlichen Mittel besteht ein öffentliches Interesse daran, dass ausländischen Staatsangehörigen, die keinen Rechtsanspruch auf weiteren Verbleib  im  Bundesgebiet  geltend  machen  können,  ein  weiterer  Aufenthalt  im Bundesgebiet nicht mehr erlaubt wird, wenn diese nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst oder durch Leistungen von Familienangehörigen zu sichern.“ Y.  O.  droht  eine  Abschiebung,  falls  sie  bis  zum  31.12.2009  nicht  freiwillig ausreist.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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