BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4887
19. Wahlperiode
22.12.09
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 16.12.09
Betr.: Abschiebung von Transferleistungsempfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Laut Medienberichten nimmt die Zahl der Abschiebeentscheidungen für Migrantinnen und Migranten, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, zu. So wird in der Tageszeitung „Hürriyet“ berichtet, dass Ausländerbehörden eine Anweisung erhalten haben, wonach sie ihre Ermessenentscheidung zuungunsten von Sozialhilfe empfangenden Antragstellerinnen und Antragsteller zu fällen haben.
Jüngste Betroffene von solchen Entscheidungen ist die Hamburgerin türkischer Herkunft Y. O. Ihre Aufenthaltserlaubnis wurde von der Aus-länderbehörde nicht verlängert – mit der Begründung, sie werde mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr in der Lage sein, für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Anlässlich wirtschaftlicher Lage und hoher Schulden der Kommunen sei es im Interesse des Gemeinwohls, Migrantinnen und Migranten ausländischer Staatsangehörigkeit, die für ihren Lebensunterhalt nicht aufkommen können, auszuweisen.
In dem Antwortschreiben heißt es dazu: „Angesichts der immer knapper werdenden öffentlichen Mittel besteht ein öffentliches Interesse daran, dass ausländischen Staatsangehörigen, die keinen Rechtsanspruch auf weiteren Verbleib im Bundesgebiet geltend machen können, ein weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet nicht mehr erlaubt wird, wenn diese nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst oder durch Leistungen von Familienangehörigen zu sichern.“ Y. O. droht eine Abschiebung, falls sie bis zum 31.12.2009 nicht freiwillig ausreist.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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