BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/5212
19. Wahlperiode
28.01.10
Antrag NEUFASSUNG
der Abgeordneten Norbert Hackbusch Dora Heyenn, Christiane Schneider, Kersten Artus, Elisabeth Baum, Dr. Joachim Bischoff, Wolfgang Joithe-von Krosigk, Mehmet Yildiz (Fraktion DIE LINKE)
Betr.: Räumung des Tacheles e.V. in Berlin durch HSH Nordbank verhindern
Am 18. Januar 2010 wandte sich der Tacheles e.V. aus Berlin mit einem offenen Brief an den ersten Bürgermeister Ole von Beust mit der Aufforderung die Räumung des Kunsthauses Tacheles in Berlin Mitte zu verhindern.
Hintergrund der drohenden Räumung ist, dass die Eigentümerin des Grundstücks, die Johannishof Projektentwicklungs-GmbH, zur Fundus Gruppe gehört und diese über 70 Millionen Euro Schulden bei der HSH Nordbank hat. Die HSH Nordbank betreibt aus diesem Grund die Zwangsvollstreckung in das Grundeigentum der Fundus Gruppe. Von der Zwangverwaltung und Zwangsversteigerung sind neben dem Tacheles 15 weitere Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 21.858 Quadratmetern betroffen.
Noch im Dezember 2009 hatte der Vertreter des Zwangsverwalters gegenüber dem Tagesspiegel erklärt, dass der Ende Dezember 2008 ausgelaufene Mietvertrag zwischen dem Tacheles und dem Zwangsverwalter verlängert würde. Nunmehr soll es keine Zukunft für das Tacheles geben, da die HSH Nordbank das Areal geräumt an einen Investor versteigern will, vermutlich um so einen höheren Erlös zu erzielen. Die Tatsache, dass mit der Räumung des Tacheles ein kulturelles Zentrum verschwindet, das jährlich ca. 400.000 Besucher aus aller Welt anzieht, kümmert die HSH Nordbank offenbar nicht. Hamburg darf sich als Anteilseigner der HSH Nordbank nicht am Kulturkahlschlag beteiligen.
Der Senat möge beschließen:
1. Der Senat wird als Anteilseigner der HSH Nordbank alles in seiner Macht stehende unternehmen, damit
a) die HSH Nordbank das Tacheles Grundstück nicht zwangsversteigert, sondern in der Zwangsverwaltung belässt und die Räumung aussetzt,
b) der Erhalt des Kunsthauses Tacheles langfristig gesichert wird.
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Beschluss: Ablehnung; am 10.02.2010 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU und GAL gegen die Stimmen der SPD und der Fraktion DIE LINKE