In seiner Vernehmung im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) Elbphilharmonie) am 2. Februar 2012 hat sich der ehemalige Erste Bürgermeister Ole von Beust darauf berufen, nur die Grundsatzentscheidungen im Projekt selbst getroffen zu haben und verwies im Übrigen darauf, dass „fähige Experten“ und „erfahrende Beamte“ das Projekt lenkten.
„Die wichtigen Entscheidungen über die Elbphilharmonie beschränkten sich aber keineswegs auf die Frage ‚Elbphilharmonie – ja oder nein’ und die Einstellung und Entlassung des Projektkoordinators Hartmut Wegener“, erklärt dazu Norbert Hackbusch, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im PUA Elbphilharmonie, „Wir wissen aus den Akten des PUA, dass der Bürgermeister direkt an einigen entscheidenden Weichenstellungen beteiligt war, die den Steuerzahler heute und in Zukunft teuer zu stehen kommen. Doch dazu konnte Herr von Beust vor dem Ausschuss nur mit erschreckenden Erinnerungslücken aufwarten.“
Als Beispiele nennt Hackbusch:
Das Projekt Elbphilharmonie war unmittelbar an Senatskanzlei und Bürgermeister angebunden und so der üblichen Kontrolle durch die Fachbehörden entzogen. Damit kam dem Ersten Bürgermeister auch eine besondere Kontroll- und Steuerungsverantwortung zu.
„Die Erinnerungslücken und mangelhafte Projektkenntnis, die Ole von Beust in seiner Vernehmung offenbart hat, lassen erkennen, dass er dieser Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Sich heute zu einer abstrakten „politischen Verantwortung“ für die Elbphilharmonie zu bekennen, klingt hohl“, kritisiert Norbert Hackbusch, „Ole von Beust hätte sich zu seiner Amtszeit wesentlich mehr für die Gestaltung und Organisation des Projekts interessieren müssen.“
Der PUA wird sich nun um so mehr damit befassen, welche Rolle der bürokratische Apparat aus Senatskanzlei, ReGe und Beratern in dem Projekt spielte, er konnte offenbar ohne politische Kontrolle und Gestaltungswillen schalten und walten, wie ihm beliebte.
Zu der heutigen Entscheidung des Landgerichts zur Zulässigkeit von Schadensersatzforderungen der Stadt gegenüber Hochtief erklärt Norbert Hackbusch:
„Dass die Stadt grundsätzlich berechtigt ist, Schadensersatzforderungen gegen Hochtief zu stellen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber immerhin: Nun ist der Weg frei, die gegenseitigen Schuldzuweisungen durch die Gerichte und unabhängige Gutachter überprüfen zu lassen.
Dass über die Kosten des Projekts letztlich vor Gericht entschieden wird, ist seit einiger Zeit abzusehen. Der Senat sollte nun seine Schadensersatz-Forderungen an Hochtief gegenüber Parlament und Öffentlichkeit im Einzelnen darstellen und erklären, um welche Beträge und Themen es geht.“