6. Mai 2009

Aberkennung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Hartz IV-Geschädigten durch die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3002
19. Wahlperiode 06.05.09

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (Fraktion DIE LINKE) vom 06.05.09

Betr.: Aberkennung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Hartz IV-Geschädigten durch die Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II

Verschiedentlich und in letzter Zeit gehäuft haben von Hartz IV-Betroffene mir in meiner Bürgersprechstunde Schreiben der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II vorgelegt, in denen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angezweifelt respektive nicht anerkannt worden ist.
Die Mitarbeiter/-innen von team.arbeit.hamburg argumentieren darin, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lediglich eine berufliche Tätigkeit ausschließen würde, jedoch nicht in jedem Fall die Wahrnehmung eines Meldetermins oder die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung.
Verlangt wird ein ergänzendes ärztliches Attest über die Art der Erkrankung respektive den behandelnden Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, damit der Amtsarzt sich direkt bei dem behandelnden Arzt informieren kann.
Für den Fall, dass die Betroffenen die geforderten Informationen nicht bei-bringen, werden ihnen vonseiten der Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II Sanktionen in Aussicht gestellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier