15. Juli 2010

Gibt es Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bei der SAGA GWG, die aufstockende Leistungen (Hartz IV) bekommen oder nach dem sogenannten Hamburger Modell gefördert werden?

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6796
19. Wahlperiode
27.07.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Elisabeth Baum und Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 20.07.10

Betr.:  Gibt es Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter bei der SAGA GWG, die aufstockende Leistungen (Hartz IV) bekommen oder nach dem sogenannten Hamburger Modell gefördert werden?

Nach  bisheriger  Auskunft  des  Senats  wurde  die  SAGA  GWG-Tochter  BCH BüroConsult  Hamburg  Gesellschaft  für  Personaldienstleistungen  mbH  am 18.07.2007  als  Leiharbeitsfirma  gegründet,  „um  einen  flexiblen,  am  wechselnden  Kapazitätsbedarf  orientierten  und  unternehmensübergreifenden  Arbeitseinsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten, die nicht in  den  Kernfunktionen  (z.B.  Kaufleute,  Technikerinnen  und  Techniker)  der Immobilienwirtschaft  tätig  sind.“  Nach  einer  überschlägigen  Schätzung  der SAGA GWG sind etwa 30 Prozent der beschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dabei vorher arbeitslos gewesen. Ein kleinerer Teil der Leiharbeitnehmerinnen  und  Leiharbeitnehmer  wird  unbefristet  beschäftigt, ein größerer Teil dagegen nur befristet. Bei der SAGA GWG gilt der Tarifvertrag der Immobilienwirtschaft. Bei der BCH als Tochterfirma gilt für die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer dagegen der Tarifvertrag des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA), der erheblich niedrigere Löhne („Billiglöhne“) vorsieht, die häufig nicht existenzsichernd sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

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