BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6814
19. Wahlperiode
30.07.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 22.07.10
Betr.: Immer mehr ältere arme Menschen in Hamburg – die Altenhilfe ist aber immer noch auf dem Stand vom 01.10.2005!
Nach Angaben des Statistikamtes Nord haben am Jahresende 2009 in Hamburg 17.763 Frauen und Männer über 64 Grundsicherungsleistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Das waren knapp 2 Prozent mehr als 2008. Im Vergleich zu 2004 ergibt sich damit eine Steigerung um fast 42 Prozent.
Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll zusätzlich und ergänzend zu den übrigen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden. Für eine Gewährung der Altenhilfe müssen besondere altersbedingte Beschwerden vorliegen.
Beim „Leistungskatalog Altenhilfe (§ 71 SGB XII) vom 01.10.2005 (Az.: SI 32/126.00-1-6-1/1)“ handelt es sich um eine Darstellung der wichtigsten Leistungen der laufenden und einmaligen Hilfen, der Voraussetzungen für eine Bewilligung, der Prüferfordernisse sowie der Leistungshöhen. Beim Leistungskatalog handelt es sich um eine Empfehlung der BSF, die den Bezirksämtern gemäß der Globalrichtlinie „Altenhilfe“ zur Verfügung gestellt worden ist.
Der Leistungskatalog ist weder an die zwischenzeitliche Entwicklung der Regelsätze nach dem SGB XII noch an die veränderte Lebenssituation der
Betroffenen seit dem 01.10.2005 angepasst worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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