22. Juli 2010

Immer mehr ältere arme Menschen in Hamburg – die Altenhilfe ist aber immer noch auf dem Stand vom 01.10.2005!

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/6814
19. Wahlperiode
30.07.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 22.07.10

Betr.:  Immer mehr ältere arme Menschen in Hamburg – die Altenhilfe ist aber immer noch auf dem Stand vom 01.10.2005!

Nach Angaben des Statistikamtes Nord haben am Jahresende 2009 in Hamburg  17.763  Frauen und Männer über 64 Grundsicherungsleistungen zum Lebensunterhalt  erhalten.  Das  waren  knapp  2  Prozent  mehr  als  2008.  Im Vergleich zu 2004 ergibt sich damit eine Steigerung um fast 42 Prozent.
Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll zusätzlich und ergänzend zu den übrigen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden. Für eine Gewährung der Altenhilfe müssen besondere altersbedingte Beschwerden vorliegen.
Beim „Leistungskatalog Altenhilfe (§ 71 SGB XII) vom 01.10.2005 (Az.: SI 32/126.00-1-6-1/1)“  handelt  es  sich  um  eine  Darstellung  der  wichtigsten  Leistungen  der  laufenden  und  einmaligen  Hilfen,  der  Voraussetzungen  für  eine Bewilligung,  der  Prüferfordernisse  sowie  der  Leistungshöhen.  Beim  Leistungskatalog handelt es sich um eine Empfehlung der BSF, die den Bezirksämtern gemäß der Globalrichtlinie „Altenhilfe“ zur Verfügung gestellt worden ist.
Der  Leistungskatalog  ist  weder  an  die  zwischenzeitliche  Entwicklung  der Regelsätze nach dem SGB XII noch an die veränderte Lebenssituation der
Betroffenen seit dem 01.10.2005 angepasst worden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

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