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18. September 2009 Wolfgang Joithe, Soziales, Kleine Anfrage, Vorgang abgeschlossen

Sanktionen im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – zweiter Anlauf

BÜRGERSCHAFTDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4066
19. Wahlperiode 18.09.09

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (Fraktion DIE LINKE) vom 10.09.09
und Antwort des Senats

Betr.: Sanktionen im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) – zweiter Anlauf

Mit meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (SKA) vom 25.08.2009 (Drs. 19/3925) hatte ich die Sanktionssituation in Hamburg im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) mit besonderem Fokus auf die Gruppe der unter 25-Jährigen (U-25) erfragt.
Die Antwort des Senats vom 01.09.2009 kann nicht überzeugen. In der Sache werden lediglich zur dritten Frage die nachgefragten Zahlen geliefert. Unter der zweiten Frage wird global auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwiesen. Ansonsten werden die weiteren sechs Fragen gar nicht oder ausweichend beantwortet.

Für die Debatte des Antrags der Linksfraktion „Bundesratsinitiative für eine Aussetzung der Sanktionen gegen Hartz IV-Beziehende (§ 31 SGB II)“ (Drs. 19/3885) im Verlauf der Bürgerschaftssitzung am 03.09.2009 wären die von mir abgefragten Informationen für eine fachliche Einschätzung der Parlamentarier und eine Meinungsbildung in der politischen Öffentlichkeit von großem Interesse gewesen.

Auch die stehende Wendung des Senats, dass die abgefragten Daten „in der für die Beantwortung der SKA zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden“ könnten, überzeugt angesichts der für ein zielführendes sozialpolitisches Handeln hochwichtigen Orientierung über Umfang der Sanktionen und deren Auswirkungen auf die Lebensumstände der hiervon Betroffenen nicht. Die Aufsichtsbehörden (also die BSG und/oder die BWA) müssten von Amts wegen ein Interesse an der Erhebung der entsprechenden Daten haben und sie bei einer ordnungsgemä-ßen Verwaltung – ganz unabhängig von meinen Anfragen – abrufbar halten und also auch innerhalb der Frist für eine SKA problemlos ausweisen kön-nen. Jedenfalls war es der Bundesregierung sehr wohl möglich, auf eine ähnlich gelagerte Kleine Anfrage der dortigen Linksfraktion (BT-Drs. 16/13340) in ihrer Antwort sozialpolitisch verwertbare Antworten zu liefern (BT-Drs. 16/13577).

Dass der Senat diese Antworten schuldig geblieben ist, kehrt sich gegen die zuständigen Behörden und wirft die ernste Frage auf, welches sozialpolitische Interesse dieser Senat dem Kreis der von Hartz IV und von den durch die Träger der Grundsicherung verhängten Sanktionen Betroffenen überhaupt entgegenbringt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier