Zurück zur Startseite
1. September 2009 Wolfgang Joithe, Kleine Anfrage, Soziales, Vorgang abgeschlossen

Sanktionen im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II)

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/3925
19. Wahlperiode 01.09.09

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (Fraktion DIE LINKE)
vom 25.08.09
und Antwort des Senats

Betr.: Sanktionen im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II)


Das Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende ist seit seinem Inkrafttreten verschiedenen Novellierungen unterzogen worden. Die Sanktionierungstatbestände sind mit jedem Änderungsgesetz aus der Sicht der betroffenen Leistungsbezieher verschärft worden. Insbesondere die Gruppe der unter 25-Jährigen (U-25) ist vom Gesetzgeber einem zunehmend restriktiven Verwaltungshandeln durch die Träger der Grundsicherung unterworfen worden. Von den betroffenen Jungerwachsenen
wird diese pädagogisch und sozialisatorisch kontraproduktive Vorgehensweise nicht selten als eine Art „Schwarze Pädagogik“ empfunden.

Die Sonderregelungen in § 31 Absatz 5 und Absatz 6 Satz 3 SGB II für die Gruppe der U-25 stößt in der Kommentarliteratur auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) hat im Rahmen
einer empirischen Studie („Im Fokus: Sanktionen gegen Hartz-IVEmpfänger: Zielgenaue Disziplinierung oder allgemeine Drohkulisse?“) im Juli 2009 festgestellt, dass die Gruppe der U-25 einer überproportional hohen Sanktionsquote ausgesetzt ist, ohne dass eine signifikant geringere Arbeitsrespektive Ausbildungsbereitschaft der Jungerwachsenen festgestellt werden kann. Erhebliche Zweifel an der Treffsicherheit des Sanktionssystems müssen entstehen. Für ein sozialpolitisch verantwortungsvolles Handeln des Senats ist die Kenntnis der Sanktionsquoten, welche Personengruppen hiervon betroffen sind, und wie sich die Sanktionen auf die Lebensumstände dieser Menschen in Hamburg auswirken von nicht zu überschätzender Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier