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29. Dezember 2009 Wolfgang Joithe, Soziales, Kleine Anfrage, Vorgang abgeschlossen

Zumutbarkeit von Stellenangeboten durch team.arbeit.hamburg – zweiter Anlauf

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4922
19. Wahlperiode 12.01.10
 
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 29.12.09

Betr.: Zumutbarkeit von Stellenangeboten durch team.arbeit.hamburg – zweiter Anlauf


Mit meiner Anfrage vom 07. Dezember 2009 (Drs. 19/4783) hatte ich die Zumutbarkeitskriterien  von  Stellenangeboten  an  erwerbsfähige  Hilfebedürftige, wie sie in § 10 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) geregelt sind, und deren  Umsetzung  abgefragt.  Die  Antwort  des  Senats  vom 15. Dezember 2009 kann nicht überzeugen, lässt sie doch einen Großteil der von mir explizite  gestellten  Fragen  unbeantwortet.  Namentlich  der  globale  Hinweis  auf einen Netzlink mit den Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter Frage 1. a) kann nicht als Antwort auf einen spezifisch nachgefragten Weisungsgehalt und dessen Umsetzung in der Praxis von team.arbeit.hamburg  (t.a.h.)  genügen. 

Im  Zusammenhang  mit  meinen  Fragen  zur  Anwendung  einer  Zumutbarkeitsprüfung  muss  überdies  der  Eindruck  entstehen, dass  meine  deutlich  gestellten  Fragen  ihrem  gemeinten  Sinn  nach  nicht nachvollzogen  worden  sind  und  also  eine  anschlussfähige  Beantwortung ausbleiben  musste.  Insbesondere  ist  nicht  nachvollziehbar,  inwiefern  die (ungenügende) Antwort auf die Frage 1. a) einschlägig für die Beantwortung der Fragen 2. bis 7. sein sollte.

Nicht unterschieden hat der Senat in seiner Antwort  offensichtlich  zwischen  einer  Prüfung  der  Zumutbarkeit  nach  Weisungslage im Vorwege der Unterbreitung eines Stellenangebots durch t.a.h. einerseits  und  andererseits  einer  Prüfung  der  Zumutbarkeit,  nachdem  ein Hartz IV-Betroffener einen „wichtigen Grund“ gegen ein ihm bereits unterbreitetes Stellenangebot in Anschlag gebracht hat.
Meine  einleitenden  Ausführungen  aus  der  oben  angegebenen  Drucksache setze ich voraus und frage vor diesem Hintergrund den Senat erneut in der Sache:

Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier