BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4922
19. Wahlperiode 12.01.10
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (DIE LINKE) vom 29.12.09
Betr.: Zumutbarkeit von Stellenangeboten durch team.arbeit.hamburg – zweiter Anlauf
Mit meiner Anfrage vom 07. Dezember 2009 (Drs. 19/4783) hatte ich die Zumutbarkeitskriterien von Stellenangeboten an erwerbsfähige Hilfebedürftige, wie sie in § 10 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) geregelt sind, und deren Umsetzung abgefragt. Die Antwort des Senats vom 15. Dezember 2009 kann nicht überzeugen, lässt sie doch einen Großteil der von mir explizite gestellten Fragen unbeantwortet. Namentlich der globale Hinweis auf einen Netzlink mit den Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) unter Frage 1. a) kann nicht als Antwort auf einen spezifisch nachgefragten Weisungsgehalt und dessen Umsetzung in der Praxis von team.arbeit.hamburg (t.a.h.) genügen.
Im Zusammenhang mit meinen Fragen zur Anwendung einer Zumutbarkeitsprüfung muss überdies der Eindruck entstehen, dass meine deutlich gestellten Fragen ihrem gemeinten Sinn nach nicht nachvollzogen worden sind und also eine anschlussfähige Beantwortung ausbleiben musste. Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die (ungenügende) Antwort auf die Frage 1. a) einschlägig für die Beantwortung der Fragen 2. bis 7. sein sollte.
Nicht unterschieden hat der Senat in seiner Antwort offensichtlich zwischen einer Prüfung der Zumutbarkeit nach Weisungslage im Vorwege der Unterbreitung eines Stellenangebots durch t.a.h. einerseits und andererseits einer Prüfung der Zumutbarkeit, nachdem ein Hartz IV-Betroffener einen „wichtigen Grund“ gegen ein ihm bereits unterbreitetes Stellenangebot in Anschlag gebracht hat.
Meine einleitenden Ausführungen aus der oben angegebenen Drucksache setze ich voraus und frage vor diesem Hintergrund den Senat erneut in der Sache:
Die Fragen des Abgeordneten und die Antworten des Senats finden Sie hier