BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4783
19. Wahlperiode
15.12.09
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Wolfgang Joithe-von Krosigk (Fraktion DIE LINKE)
vom 07.12.09
Betr.: Zumutbarkeit von Stellenangeboten durch team.arbeit.hamburg
Die Zumutbarkeit von Stellenangeboten an erwerbsfähige Hilfebedürftige wird in § 10 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) geregelt. Als zumutbar im Sinne des Sozialgesetzbuches wird grundsätzlich jede Arbeit angesehen, es sei denn, ein Betroffener ist zu ihrer Ausübung „körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage“ (Absatz 1 Nummer 1), oder dass, neben verschiedenen sozialen Indikationen (Absatz 1 Nummer 2 – 4), „ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht“ (Absatz 1 Nummer 5).
Unter § 10 Absatz 2 SGB II werden bestandswahrende Tatbestände mit Bezug auf Qualifikation, Berufserfahrung, früheren Verdienst und Ortsgebundenheit dann noch einmal ausdrücklich weitestgehend negiert. Der dritte Absatz schließlich weitet die Zumutbarkeitskriterien auch auf Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (zum Beispiel die sogenannten Ein-Euro-Jobs) aus.
Insbesondere der sogenannte Auffangtatbestand, nach dem der Aufnahme einer Arbeit „ein sonstiger wichtiger Grund“ entgegenstehen könnte (§ 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II), ist sehr unspezifisch, eröffnet der Sachbearbeitung erheblichen Ermessensspielraum und führt nicht selten zu sozialrechtlichen Konfliktfällen.
Für die von Hartz IV Betroffenen ist die Verunsicherung deshalb groß, weil ein von ihnen vorgebrachter „wichtiger Grund“, der ihnen eine Arbeitsaufnahme verunmöglicht, häufig von der Sachbearbeitung nicht als solcher anerkannt wird. Dies zieht in aller Regel einen Leistungsentzug nach dem Sanktionsparagrafen 31 SGB II nach sich. Erst gegen diesen Leistungsentzug, der die Existenz bedroht, kann dann Widerspruch eingelegt werden – nicht schon gegen den Vermittlungsvorschlag.
Eine Spezifizierung dessen, was „zumutbar“ ist, ist im Interesse der von Hartz IV Betroffenen, aber auch im Interesse einer zuverlässigen Sachbearbeitung, dringend geboten.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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