Gewerkschaft lohnt sich: Fraktion DIE LINKE gratuliert HHLA-Gewerkschaftern
PDF anzeigenSeite druckenDas Hamburger Arbeitgericht hat gestern zweierlei bestätigt: Ver.di darf eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 260 Euro im Jahr ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder in einem Tarifvertrag vereinbaren. Und: Unterschriebene Tarifabschlüsse sind rechtens. “Das ist eine wichtige Entscheidung, denn sie setzt vorläufig dem Versuch des HHLA-Vorstandes ein Ende, nachträglich einen Tarifabschluss anzugreifen”, sagen die beiden gewerkschaftspolitischen