Der Senat hat seinen veränderten Umgang mit Grund und Boden der Stadt vorgestellt. Zukünftig soll vermehrt das Erbbaurecht genutzt werden. „Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung", kommentiert Heike Sudmann. Jahrelang habe sich der Senat gegen alle Initiativen der Fraktion gesperrt, wenn es um das Erbbaurecht ging. Jetzt erkenne auch der Senat, dass die Stadt dauerhaft Grund und Boden für die Steuerung der Stadtentwicklung brauche. „Schön, dass der Senat die Vorteile des Erbbaurechts endlich erkennt und akzeptiert“, so Sudmann. „Doch er springt zu kurz, wenn er nur ...
weiterlesen "Erbbaurecht: Zu kurz gesprungen!"
Über gute Arbeit redet der rot-grüne Senat gern – bei seiner Wirtschaftsförderung spielt dieser Faktor keine Rolle. In seiner Antwort auf eine Anfrage zu den Förderkriterien der städtischen Investitions- und Förderbank verweist er lapidar darauf, dass in den Nebenbestimmungen jeglicher Projektförderung die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert werde. „Dass Hamburg die soziale Situation der Beschäftigten nicht über die Einhaltung der gesetzlichen Mindestbestimmungen hinaus interessiert, und selbst das nur in den Nebenbestimmungen, ist einfach zu wenig“, erklärt ...
weiterlesen "„Gute Arbeit“? Für die Wirtschaftsförderung nicht weiter wichtig"