Umwandlung von Mietwohnungen: Werden Soziale Erhaltungsverordnungen zum Papiertiger?
Eine Soziale Erhaltungsverordnung dient laut Baugesetzbuch der „Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) – und soll daher die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen massiv erschweren. Doch in Hamburg sieht das anders aus, wie der Senat auf eine Kleine Anfrage (Drs. 22/2078) der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft einräumen musste.