Nach der EU-Aufnahmerichtlinie gehören LSBTI-Geflüchtete zu den besonders schutzbedürftigen Personen. Bei ankommenden Geflüchteten werden solche besonderen Schutzbedarfe bisher allerdings nicht von Behördenseite aus erfasst. Deshalb fallen bisher alle diejenigen Geflüchteten durch das Schutzraster, die ihren besonderen Schutzbedarf nicht von sich aus geltend machen. Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft will das jetzt ändern – und hat einen entsprechenden Antrag (Drs. 22/4236) zur kommenden Bürgerschaftssitzung am 19. Mai 2021 eingereicht.…
weiterlesen "Queere Geflüchtete brauchen besonderen Schutz"