DIE LINKE in der Bürgerschaft: Kohlekraftwerk Wedel, sozialer Arbeitsmarkt

Am 6. November tagt die Hamburgische Bürgerschaft. DIE LINKE bringt auch diesmal wieder wichtige Themen in die Debatte ein: Diesmal geht es uns um das Kohleheizkraftwerk Wedel. Das läuft auch im Sommer auf Hochtouren – außerhalb der Heizperiode. Der einzige Grund dafür ist, dass Strom produziert wird. Wir finden: Solange Hamburg auf die Fernwärme aus Wedel angewiesen ist, soll wenigstens nicht darüber hinaus Kohle zur Stromproduktion verfeuert werden.  Außerdem bringen wir einen Antrag zum sozialen Arbeitsmarkt ein: Hamburg spart pro Jahr 700 000 Euro ein, weil Erwerbslose in geförderten Jobs arbeiten. Wir fordern, dass soziale Beschäftigungsprojekte die eingesparten Gelder bekommen.Das Kohleheizkraftwerk (KoHKW) Wedel ist bekanntermaßen eines der ältesten Kohlekraftwerke in Deutschland. Seine Emissionen, insbesondere der Partikelausstoß, und die damit verbundenen Klagen sowohl auf Schadensersatz als auch auf Untersagung des Weiterbetriebs sind mit dem Rückkauf auf die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) übergegangen.

Trotz regelmäßiger Anpassungen der Technik, der Umstellung von der reinen Stromerzeugung zur Wärme- und Stromproduktion mittels Kraft-Wärme-Kopplung und der Anpassung an verschärfte Emissionsgrenzwerte werden seit 2016 auch noch ätzende Partikel emittiert. Seine jetzt anstehende Ertüchtigung für die neuen Schadstoffgrenzwerte wird Hamburg Wärme 60 Millionen Euro kosten. Dazu werden die Kosten für die Beendigung der Partikelemissionen und die Schadensregulierung kommen, deren Höhe noch gar nicht klar ist.

Jetzt wird deutlich, dass das KoHKW Wedel nicht nur während der Heizperiode Elektrizität als Beiprodukt der KWK-Wärmeerzeugung erzeugt, sondern auch außerhalb der Heizperiode betrieben wird. Das ist zwar extrem profitabel, bedeutet aber, dass Hamburg als Betreiberin des KoHKW Wedel bis 2025 selbst als Kohlestromproduzentin auf dem Markt agiert. Ähnliches gilt darüber hinaus für den mit Steinkohle betriebenen Block des Kraftwerks Tiefstack, der sogar über 2025 hinaus laufen soll.

Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, hat Hamburg den Kohleausstieg als Staatsziel gesetzlich verankert. Dazu hat Hamburg im § 1 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes konkret festgelegt, dass Nutzenergie mit einem möglichst geringen spezifischen Verbrauch an nicht erneuerbaren Energieträgern erbracht werden soll. Damit ist die sofortige Verpflichtung für kommunale Unternehmen festgeschrieben, umgehend den Einsatz von Kohle weitestmöglich zu reduzieren.

Solange Hamburg für die Versorgung des städtischen Fernwärmenetzes leider noch Kohle verbrennen muss, besteht zumindest im Teilbereich der Stromerzeugung außerhalb der Heizperiode die Möglichkeit, den beschlossenen Kohleausstieg ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln. Eine Stromproduktion mit Kohle durch die FHH oder ihre Firmen außerhalb der Heizperiode ist mit den klimapolitischen Zielen der FHH und insbesondere mit der Verpflichtung des HambKlimaSchGesetz vom Juni 2019 zur sofortigen CO2-Minimierung gemäß §1 Absatz 2 Nummer 1 und Nummer 4 sowie §4a Absatz 2 Satz 2 nicht vereinbar.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

  1. Das Kohleheizkraftwerk Wedel wird ab sofort außerhalb der für die Wärmeerzeugung notwendigen Heizperiode außer Betrieb genommen. Gegebenenfalls notwendige Wärmemengen außerhalb der Heizperiode werden durch das Heizwerk Haferweg ersetzt.
  2. Der mit Steinkohle betriebene Block des Kraftwerks Tiefstack wird ab sofort außerhalb der für die Wärmeerzeugung notwendigen Heizperiode außer Betrieb genommen. Gegebenenfalls notwendige Wärmemengen außerhalb der Heizperiode werden durch die MVA Borsigstraße oder das GuD Tiefstack ersetzt. #
  3. Die zeitweise außerhalb der Heizperiode außer Betrieb gesetzten Kohleheizkraftwerke Tiefstack und Wedel werden außerhalb der Heizperiode als Einsatzreserve für den Fall nicht ausreichender Ersatzwärmeversorgung in Bereitschaft gehalten.
  4. Der Senat prüft darüber hinaus welche Auswirkungen (zum Beispiel technisch und finanziell) die Umkehrung der Einsatzreihenfolge innerhalb der Heizperiode des Kohleheizkraftwerks Wedel und des Heizwerks Haferweg einerseits und des Kohleheizkraftwerks Tiefstack und des GuD Tiefstack beziehungsweise der MVA Borsigstrasse andererseits haben würden. Der Senat erstattet dazu bis zum 31.12.2019 Bericht.

Mit der Drs. 21/18366 hat die Sozialbehörde (BASFI) Modellrechnungen vorgelegt, wie viel Geld im Hamburger Haushalt durch öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem Teilhabechancengesetz voraussichtlich eingespart wird. Für 2020 werden bei sehr zurückhaltender Berechnung 0,7 Millionen Euro erwartet. Gleichzeitig sollen diese eingesparten Mittel nicht gesondert für soziale Beschäftigungsprojekte eingesetzt werden. Begründet wird dies damit, dass weiterhin die Programme STAFFEL und FAV (§ 16e SGB II a. F.) aus Landesmitteln unterstützt würden. Auch für Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGB II seien 2019 Mittel in Höhe von 1,65 Millionen Euro bereitgestellt worden. Die BASFI werde dieses Engagement 2020 fortsetzen. Die eingesparten Mittel würden also bereits in diese Finanzierungen fließen.

Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, dass im Jahr 2020 sowohl STAFFEL wie auch FAV bis zum Jahresende auslaufen werden. Die Stellen im Rahmen von FAV werden monatlich abgebaut (siehe Drs. 21/16767 und 21/17497). Dies bedeutet auch, dass der Hamburger Finanzierungsanteil kontinuierlich sinkt. Zudem hat der Senat ausgeführt, dass soziale Stadtteilprojekte mit Beschäftigten nach dem Teilhabechancengesetz nun nicht mehr, wie ursprünglich angekündigt, über eine städtische Förderrichtlinie gefördert werden, sondern ausschließlich über den ESF (siehe Drs. 21/18277). Die erforderliche Kofinanzierung wird hier in erster Linie über die Lohnkostenzuschüsse aus Bundesmitteln erreicht. Hamburger Mittel stecken so vor allem noch im Programm Tagwerk. Für die sozialen Stadtteilprojekte an sich bedeutet das also weitere Mittelkürzungen.

Abgesehen davon täuscht die Darstellung der BASFI darüber hinweg, dass in jedem Fall Mittel eingespart werden, das heißt weniger ausgegeben wird. Es ist angesichts der prekären Finanzierungssituation sozialer Stadtteilprojekte mit geförderter Beschäftigung untragbar, dass diese weitere Kürzungen hinnehmen müssen, obwohl die Stadt Geld einspart.

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. ab dem Jahr 2020 die im Landeshaushalt durch geförderte Beschäftigung eingesparten Mittel für Unterkunft und Heizung vollständig und zusätzlich zur Förderung von sozialen Stadtteilprojekten, bei denen zugleich Menschen in geförderter Beschäftigung tätig sind, einzusetzen;
  2. schnellstmöglich transparente Kriterien für eine ergänzende Förderung von Projekten nach Ziffer 1. für die Laufzeit der Beschäftigung aus Landesmitteln zu entwickeln und nach diesen Kriterien die Mittel zu vergeben sowie die Vergabe der Mittel für die Laufzeit der Beschäftigung zuzusagen;
  3. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2019 über die Umsetzung zu berichten.

Foto: Huhu Uet alias Frank Schwichtenberg (CC Wikimedia Commons) / „Polizei“ (CC BY-SA 2.0) by Eoghan OLionnain