Rainer Mayer wasserer@arcor

In Hamburg erleben wir seit Jahren Rathaus_Hamburg_bei_Nacht-1-300x200  eine Explosion der Mieten und Bodenpreise. Das Wohnen wird dadurch immer teurer, für viele Menschen sind die Mieten in Hamburg kaum noch zu bezahlen.

Eine Möglichkeit, mit der die Stadt Hamburg Einfluss auf diese Entwicklung nehmen kann, sind die im Besitz der Stadt befindlichen Grundstücke. Wer eine langfristige Stadtentwicklung betreiben möchte, muss auch noch in Jahrzehnten die Möglichkeit haben, auf stadteigene Flächen zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund haben die früheren Stadtväter und -mütter städtische Grundstücke im Erbbaurecht vergeben und nicht verkauft. Erbbaurecht bedeutet: Die Stadt behält die Grundstücke und verpachtet sie über einen Zeitraum von in der Regel 99 Jahren. Die Gebäude gehören den  Erbbaupächter_innen. Auf diese Weise kann die Stadt erheblichen Einfluss nehmen: Sie kann zum Beispiel die Vergabe von Erbbauverträgen an eine gemeinwohlorientierte Nutzung binden.

In den Fünfziger- und Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts setzte bundesweit eine Entwicklung weg vom Erbbaurecht ein. Viele städtische Grundstücke in Hamburg wurden  seitdem an Investor_innen verkauft, die nicht am Gemeinwohl, sondern an der Maximierung ihrer Gewinne interessiert sind.

DIE LINKE setzt sich schon lange für eine andere Grundstücks- und Bodenpolitik ein. In der Bürgerschaftssitzung am 1. November 2018 haben wir daher beantragt (Drucksache 21/14660):

Der Senat wird aufgefordert,

  1. städtische Grundstücke nicht mehr zu verkaufen, sondern im Wege des Erbbaurechts zu vergeben.
  2. für die Schaffung langfristig bezahlbaren Wohnraums für breite Kreise der Bevölkerung städtische Wohnungsbaugrundstücke ausschließlich an Akteure/-innen des Wohnungsmarkts zu vergeben, die sich dem Gedanken der Gemeinnützigkeit verpflichten. Bei der Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht wird
  • eine langfristige Zweckbindung des Grundstücks für Wohnen,
  • eine Gewinnbeschränkung der Wohnungsmarktakteure/-innen,
  • eine dauerhafte Bindung der entstehenden Wohnungen nach den Grundsätzen der öffentlichen Wohnungsbauförderung festgelegt.
  1. der Bürgerschaft bis zum 28. Februar 2019 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

Der Antrag wurde in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen. Wir sind gespannt, ob unsere Initiative übernommen wird und der Ausverkauf städtischer Grundstücke an gewinnorientierte Investor_innen endlich gestoppt wird!

Unsere Pressemitteilung zum Antrag: https://bit.ly/2D6U6Iw