Anfrage: Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld des G20-Gipfels und ihre Kosten

Drucksache 21/8631

Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 06.04.17 und Antwort des Senats

Ich frage den Senat:

  1. Werden Polizeibeamte und -beamtinnen aus anderen Bundesländern zu Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld des G20-Gipfels in Hamburg eingesetzt?Wenn ja,
    1. ab wann und für welche Dauer,
    2. wie viele insgesamt,
    3. für welche Aufgaben?
  2. Soweit ab April Polizeibeamte und -beamtinnen aus anderen Bundesländern zu Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld des G20-Gipfels in Ham- burg eingesetzt werden: Wie viele, ab wann und wie lange und wie hoch werden die Kosten ihres Einsatzes pro Woche veranschlagt?
  3. Soweit der Einsatz von weiteren Polizeibeamten und -beamtinnen aus anderen Bundesländern zu Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld des G20- Gipfels in Hamburg zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist: Von wie vielen, ab wann und wie lange und wie hoch werden die Kosten ihres Ein- satzes pro Woche veranschlagt?

Am 1. März 2017 wurde die Hamburger Polizei bei Sicherungsmaßnahmen der Gefangenensammelstelle in der Harburger Schlachthofstraße durch eine technische Einsatzeinheit eines anderen Landes unterstützt. Darüber hinaus wurden im Zeitraum 27. März bis 6. April 2017 Einsatzkräfte anderer Länder beziehungsweise des Bundes zur Unterstützung bei Sicherungsmaßnahmen der Liegenschaft Alsterdorf der Polizei eingesetzt. Seit 4. April 2017 werden Veranstaltungsorte des G20-Gipfeltreffens durch Objektschutzmaßnahmen auch von Polizeibeamten anderer Ländern geschützt. Die Maßnahmen dauern an. Der Vorbereitungsstab OSZE/G20 der Polizei ist aktuell mit Kräfteplanungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfeltreffen befasst.

Kosten für Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld des G20-Gipfeltreffens können zum jetzigen Zeitpunkt nicht valide benannt werden. Diese werden wesentlich durch den Umfang zu treffender konkreter Maßnahmen bestimmt. Grundsätzlich werden auswärtige Unterstützungskräfte im Rahmen der „Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungsein- sätzen“ abgerechnet. Es gelten einheitlich die Sätze des Bundes. Darüber hinaus siehe Drs. 21/7380.

Des Weiteren betreffen die Fragestellungen die Einsatztaktik der Polizei, zu denen der Senat aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben macht.